Kirchenaustritt
Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie persönlich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vorsprechen.
Bitte bringen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, sowie die Gebühr in Höhe von 35 € mit.
Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, benötigen aber die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, so dass auch die Eltern vorsprechen müssen. Kinder ab 14 Jahren können den Kirchenaustritt selbstständig erklären.
Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich immer erst mit Beginn des folgenden Monats gültig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Bürgerservice.
Ihre Ansprechpartner im Rathaus:
Herr
Michael Eck
Standesbeamter
Gebäude
Rathaus
Raum
9
Frau
Monika Hönig
Standesbeamtin
Gebäude
Rathaus
Raum
10