Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Eppelheim ist bemüht, ihr Internetangebot in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
www.eppelheim.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten Seiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Nachstehend aufgeführte Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:
Broschüren, Formulare/PDF-Dateien: Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind einige Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber von den zuständigen Fachämtern nach und nach umgewandelt.
Online-Karten: Die Google Maps-basierte Karte unter https://www.eppelheim.de/site/Eppelheim2019/node/2391441/index.html ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und Tastaturbedienbarkeit.
Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. Januar 2022 erstellt und beruht auf Selbstüberprüfung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18. Januar 2022 überprüft.
4. Barrieren melden: Kontakt zu Ansprechpartnern
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse Oeffentlichkeitsarbeit@eppelheim.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per Mail an die Stadt Eppelheim und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Stadt Eppelheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Behindertenbeauftragte im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.