Archiv zur Corona-Phandemie
Nachstehend finden Sie alle Beiträge die auf dieser Webseite zum Thema Corona veröffentlicht wurden:
(Hinweis: Möglicherweise ist der Inhalt der Beiträge aufgrund neuer Erkentnisse oder Verordnungen bereits veraltet!)
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Wir möchten Sie informieren, dass die Corona-Novemberhilfe ab sofort beantragt werden kann.
Den Überblick finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe.html
Antragsberechtigt sind:
·alle, auch öffentliche Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen).
·alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).
·Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte erzielen, zum Beispiel Veranstaltungsagenturen. Diese Unternehmen müssen zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnungen auf der Grundlage der Ziffern 5 und 6 des vorgenannten Beschlusses vom 28. Oktober 2020 einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 erleiden.
·verbundene Unternehmen, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen.
Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in den FAQ unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq-novemberhilfen.html?nn=1869828.
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Das Infotelefon für Fragen rund um das Coronavirus, welches das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für den Stadtkreis Heidelberg zuständig ist, bereits seit Februar geschaltet hat, ist ab Montag, 30. November, wieder länger besetzt. Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg erreichen ab diesem Datum unter der Telefonnummer 06221/522-1881 montags bis freitags von 7.30 bis 18 Uhr und am Wochenende von 9 bis 16 Uhr die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes.
„Durch die wieder stark angestiegenen Fallzahlen und das erhöhte Anrufaufkommen haben wir uns für eine personelle Aufstockung und eine Ausweitung der Zeiten unserer Corona-Hotline entschieden. Inzwischen rund 100.000 Anrufe unterstreichen die Wichtigkeit dieser Einrichtung als Informationsquelle für die Bürgerinnen und Bürger“, sagt Landrat Stefan Dallinger, der sich ausdrücklich bei allen Mitarbeitenden im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis für ihren Einsatz bedankt.
Unter der Servicenummer 06221/522-1881 berät das Gesundheitsamt unter anderem in den Fragen, für wen und wann eine Testung auf das Virus sinnvoll ist. Alle Personen, die über das Gesundheitsamt getestet werden wollen, müssen nach wie vor die Telefonhotline anrufen. Im Rahmen eines Gesprächs und einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Voraussetzungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Anschließend erhält die Person einen Code und einen Termin bei einem Testzentrum.
Weitere Infos zum Thema gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus. Hier findet sich auch ein Schaubild zur Selbsteinschätzung des Infektionsrisikos für Verdachtsfälle.
Die aktuelle Entwicklung und der Appell von Bund und Land zeigen, dass die Durchführung eines Weihnachtsmarktes selbst mit einem guten Hygienekonzept nicht möglich sein wird. Zum Jahresende die Menschen in Eppelheim beim Weihnachtsdorf noch einmal zusammenzubringen, war die Hoffnung von Bürgermeisterin Patricia Rebmann.
Aber nun muss auch die Stadt Eppelheim ganz offiziell das Weihnachtsdorf, welches am zweiten Dezemberwochenende hätte stattfinden sollen, absagen.
Für unsere Bürgerinnen und Bürger arbeiten wir gerade an einer Weihnachtstasche, ähnlich der im Oktober angebotenen Kerwetasche. „Der Inhalt dieser Tasche ist aber noch ein kleines Geheimnis“, so die Bürgermeisterin. Ziel ist es die Tasche in der Woche vor dem üblichen Weihnachtsdorftermin zum Verkauf im Rathaus anzubieten. Weitere Informationen hierzu folgen demnächst.
Der Kindergarten Friedrich-Fröbel hat heute wieder in voller Gruppenstärke den Betrieb aufgenommen.
Die Kinder und Mitarbeiterinnen sind wohl auf und freuen sich wieder in der Einrichtung zu sein.
Im Kindergarten Friedrich-Fröbel, Otto-Hahn-Straße 1a, 69214 Eppelheim, wurde am vergangenen Wochenende ein Kind positiv auf das Corona-Virus getestet.
Aus diesem Grund müssen zwei Kindergarten-Gruppen vorübergehend geschlossen werden. Betroffen sind 40 Kinder und deren Betreuerinnen (acht Personen). Alle Kinder und Betreuerinnen, die als Kontaktperson Kategorie 1 zählen, befinden sich in häuslicher Quarantäne und werden getestet.
Sollten die Testungen negativ ausfallen, kann eventuell die Betreuung zeitnah wiederaufgenommen werden. Diese Entscheidung liegt beim Gesundheitsamt des Rheines-Neckar-Kreises.Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt, der evangelischen Kirche als Träger der Einrichtung, betroffenen Personen und der Stadt Eppelheim funktioniert reibungslos.
In der Humboldt-Realschule wurde gestern in einer sechsten Klasse ein Kind positiv auf das Corona-Virus getestet.
Die gesamte Klasse, 29 Schülerinnen und Schüler, sind seit heute in einer durch das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises angeordneten häuslichen Quarantäne.
Die unterrichtenden Lehrer in dieser Klasse gelten als Kontaktperson der Kategorie 2 und haben daher keine Anordnung des Gesundheitsamtes erhalten.
Die Quarantänepflicht, für die Schulklasse gilt bis 2. Dezember 2020, für diese Zeit hat die Schule den Schülerinnen und Schülern Aufgaben für zu Hause ausgegeben.
Andere Klassen sind nicht betroffen und der Schulbetrieb kann weitergeführt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt, der Humboldt-Realschule, betroffenen Personen und der Stadt Eppelheim funktioniert reibungslos.
In der Humboldt-Realschule wurde gestern in einer fünften Klasse ein Kind positiv auf das Corona-Virus getestet.
Die gesamte Klasse, 22 Schülerinnen und Schüler, sind seit heute in einer durch das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises angeordneten häuslichen Quarantäne.
Die unterrichtenden Lehrer in dieser Klasse gelten als Kontaktperson der Kategorie 2 und haben daher keine Anordnung des Gesundheitsamtes erhalten.
Die Quarantänepflicht, für die Schulklasse gilt bis kommende Woche, für diese Zeit hat die Schule den Schülerinnen und Schülern Aufgaben für zu Hause ausgegeben.
Andere Klassen sind nicht betroffen und der Schulbetrieb kann weitergeführt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt, der Humboldt-Realschule, betroffenen Personen und der Stadt Eppelheim funktioniert reibungslos.
Mit Beschluss vom 17. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
Die Änderungen treten am 18. November 2020 in Kraft.
Die Änderungen der Corona-Verordnung ab 18. November 2020 ermöglichung dem Sozialministerium, eine Corona-Verordnung Absonderung zur Regelung der Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektionen zu erlassen (§ 17).
Nachstehend finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung zum Donwload:
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201117 CoronaVO konsolidierte Fassung ab 201118.pdf (345,2 KB) | 17.11.2020 | 345,2 KB |
Weitere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Nachdem die Landesregierung die SARS-CoV-2-Teststrategie für Baden-Württemberg aktualisiert hat, begrüßt das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Tatsache, dass vor allem die Testung asymptomatischer Personen mittels PCR-Test im Umfeld von Fällen weiterhin einen hohen Stellenwert besitzt.
Die Strategie sieht neben der Testung von Menschen mit entsprechenden Symptomen insbesondere die Testung von engen asymptomatischen Kontaktpersonen und Haushaltsangehörigen von Infizierten vor sowie von Menschen, die über die Corona-Warn-App die Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben.
„Als zielführendes Mittel für die Unterbrechung von Infektionsketten werden wir die konsequente Testung von Kontaktpersonen der Kategorie 1 weiterhin umsetzen“, erklärt der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Andreas Welker. Diese erfolgt in der Regel fünf bis sieben Tage nach dem letzten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person.
Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Coronavirus wird ab 8. November durch die neue Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ersetzt.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter nachstehendem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
Download der Verordnung:
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201106 SM CoronaVO EQ.pdf (140,3 KB) | 09.11.2020 | 140,3 KB |
Im Kindergarten Friedrich-Fröbel, Otto-Hahn-Straße 1a, 69214 Eppelheim, wurde am vergangenen Wochenende ein Kind positiv auf das Corona-Virus getestet.
Aus diesem Grund müssen zwei Kindergarten-Gruppen vorübergehend geschlossen werden. Betroffen sind 40 Kinder und deren Betreuerinnen (acht Personen). Alle Kinder und Betreuerinnen, die als Kontaktperson Kategorie 1 zählen, befinden sich in häuslicher Quarantäne und werden getestet.
Sollten die Testungen negativ ausfallen, kann eventuell die Betreuung zeitnah wiederaufgenommen werden. Diese Entscheidung liegt beim Gesundheitsamt des Rheines-Neckar-Kreises.Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt, der evangelischen Kirche als Träger der Einrichtung, betroffenen Personen und der Stadt Eppelheim funktioniert reibungslos.
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises ein umfangreiches Informationsange-bot für Firmen und Unternehmen aufgebaut.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Beschäftigte oder Selbstständige erhalten in übersichtlicher Form zahlreiche ge-bündelte Informationen rund um die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und qualitätsgesichert. Die Seite ist unter diesem Link abrufbar: https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfe
Die Teilaufhebung der Allgemeinverfügung erfolgt aufgrund der getroffenen Landesregelungen.
Die aufzuhebenden Teile sind nicht mehr von der Kommune zu verfügen, da die Corona-Verordnung des Landes weitergehende Regeln beinhaltet.
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2020-11-04 Teilaufhebung Allgemeinverfügung Eppelheim 7-Tage-Inzidenz 50.pdf (112,7 KB) | 04.11.2020 | 112,7 KB |
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage ist die Durchführung eines Martinszuges leider nicht möglich. Bürgermeisterin Patricia Rebmann möchte dennoch an den Martinstag erinnern, daher produziert die Stadt Eppelheim gemeinsam mit der evangelischen und katholischen Kirche ein Video, welches ab 11. November 2020 auf der Webseite der Kirchen und der Stadt (www.eppelheim.de) zu sehen sein wird.
Alle Kinder der Eppelheimer Kindertagesstätten und Grundschulen erhalten am 11. November 2020 das traditionelle Martinsmännchen. Insgesamt 1000 Männchen werden bei zwei Eppelheimer Bäckereien bestellt. Die Einrichtungs- und Schulleitungen werden diese dann in den jeweiligen Gruppen und Klassen an die Kinder ausgeben und auch das produzierte Video mit den Kindern anschauen.
Hierbei hängt man eine oder mehrere Laternen in ein Fenster, dass am besten zur Straße hin zeigt und bringt sie mit Lichterketten oder LED-Teelichtern zum Leuchten.
Nun können große und kleine abendliche Spaziergänger die tollen Laternen bestaunen.
Die Aktion startet am 01. November und endet am 11. November. Eine schöne Alternative, um mit gebastelten Laternen in jedes Fenster ein bisschen Stimmung von St. Martin zu bringen und Hoffnung zu schenken.
Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Corona-Webseite des Kreises für Unternehmen ständig aktualisiert wird. Unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/wirtschaft/corona.html werden künftig aktuelle Informationen gebündelt zur Verfügung gestellt.
Die bewährten Überbrückungshilfen sollen zudem an die veränderte Situation angepasst werden. Die Überbrückungshilfe wird dabei für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen sollen verbessert werden. Details finden Sie immer aktuell hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg.
Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage erforderlich.
Download der aktuellen CoronaVO:
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CoronaVO - konsolidierte Fassung.pdf (337,4 KB) | 02.11.2020 | 337,4 KB |
Weitere Informationen zur CoronaVO finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/?&pk_medium=messenger&pk_campaign=201028_mes&pk_source=mes&pk_keyword=6aenderungsvo
Die Stadt Eppelheim erlässt die folgende Allgemeinverfügung zum Schutz aller Einwohnerinnen und Einwohner. Sie wird heute auf der Homepage veröffentlicht und tritt morgen, Dienstag den 27.10.2020, in Kraft.
Die Allgemeinverfügung basiert auf der Musterverfügung des Rhein-Neckar-Kreises. Die Stadt hat nicht von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht in weiteren, genau definierten Bereichen ebenfalls eine Maskenpflicht zu verhängen bzw. an genau definierten Plätzen ein Konsumverbot für Alkohol auszusprechen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung in Eppelheim nicht notwendig, da bisher keine größeren Ansammlungen dieser Art auffällig waren.
Bitte achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen. Bleiben Sie gesund!
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2020-10-26 Allgemeinverfügung Eppelheim 7-Tage-Inzidenz 50.pdf (163,5 KB) | 26.10.2020 | 163,5 KB |
In den vergangenen Tagen ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg schnell angestiegen. Im Landkreis wurde der kritische Inzidenzwert von 50 erstmals am Samstag, 24. Oktober, überschritten (55,1). Aktuell liegt er (Stand: 25. Oktober 2020) bei 60,2 im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg bei 74,3 (Stadt- und Landkreis zusammen 63,4). Die Sieben-Tage- Inzidenz setzt die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl und ist eine wichtige Messzahl für die Bewertung des Infektionsgeschehens.
Nachdem jetzt kreisweit die wichtige Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten ist, müssen nach einer Vorgabe des Landes Baden-Württemberg nun gegen den schnellen Anstieg der Infektionsrate weitere beschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Diese hat der Rhein-Neckar-Kreis am Wochenende seinen kreisangehörigen Kommunen in Form einer Musterallgemeinverfügung zukommen lassen.
Abweichend von der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes ist darin insbesondere der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen geregelt. Hier gibt es nun eine Sperrstunde, das heißt der Betrieb gastronomischer Einrichtungen ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Selbiges gilt für den Konsum von Alkohol in gewissen räumlichen Geltungsbereichen (z.B. an stark frequentierten öffentlichen Plätzen). Zudem gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Warteschlangen und auf Wochenmärkten sowie an bestimmten Plätzen, wobei die genauen Geltungsbereiche die jeweilige Kommune festlegt.
Die Allgemeinverfügung hat zunächst eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Regelungen der Allgemeinverfügungen, die kreisweit spätestens am Dienstag, 27. Oktober, in Kraft treten sollen, werden in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens und der gültigen Landes- bzw. Bundes-Verordnungen regelmäßig durch das Landratsamt überprüft.
„Die Lage ist sehr ernst. Jeder sollte selbst kritisch überprüfen, inwieweit er seine sozialen Kontakte reduzieren kann, um mitzuhelfen, die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu verlangsamen“, appelliert Landrat Stefan Dallinger an alle Kreiseinwohnerinnen und -einwohner.
Die Landesregierung hat in der Sonderkabinettssitzung am gestrigen Samstag neben der Ausrufung der dritten Pandemiestufe ab Montag, den 19.10.2020, auch die kurzfristige Änderung der Corona-Verordnung beschlossen.
Die wesentlichen Änderungen sind:
Download der CoronaVO:
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201018 CoronaVO konsolidierte Fassung ab 201019.pdf (334,2 KB) | 18.10.2020 | 334,2 KB |
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/?&pk_medium=messenger&pk_campaign=201018_mes&pk_source=mes&pk_keyword=5aenderungvo
Die Verantwortlichen des Gesundheitsamts haben sich in Absprache mit dem für die Unterkunft verantwortlichen Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises dazu entschlossen, sämtliche Bewohner der Unterkunft unter Quarantäne zu stellen. Die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner wird über eine Cateringfirma sichergestellt.
Da Kontakte der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gemeinschaftsunterkunft in drei weitere kommunale Anschlussunterbringungen der Stadt Eppelheim aufgrund der räumlichen Nähe nicht ausgeschlossen werden können, werden dort nun ebenfalls am kommenden Montag, 5. Oktober 2020 weitere 90 Bewohnerinnen und Bewohner auf das Coronavirus getestet. Über die Testergebnisse wird das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wieder per Pressemitteilung informieren. Unter Berücksichtigung aller bis dato bekannten Fälle des heutigen Tages liegt die 7-Tages-Inzidenz des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg damit bei 12,7 (Rhein-Neckar-Kreis: 12,2 und Stadt Heidelberg: 14,4).
Die Corona-Verordnungen des Landes wird immer wieder an die aktuelle Infektionslage angepasst.
Alle Informationen finden Sie unter nachstehendem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/?&pk_medium=social&pk_campaign=200917_facebook&pk_source=facebook&pk_keyword=vo200930
Ab Montag, den 14.09.2020 hat die Stadtbibliothek Eppelheim wieder regulär geöffnet.
Das Team der Stadtbibliothek Eppelheim freut sich, mit Beginn des neuen Schuljahres wieder die "alten" Öffnungszeiten anbieten zu können.
Diese sind wie folgt:
Telefonisch ist die Bibliothek unter der Nummer: 06221/ 76 62 90 erreichbar, E-Mails bitte an: stadtbibliothek@eppelheim.de senden.
Ab dem Montag, den 14. 09.2020 dürfen Medien wieder unbegrenzt ausgeliehen werden!
Einzige Ausnahme bleiben die nonbook-Medien. Hier gilt, wie schon vor Corona, wieder die allgemeine Beschränkung auf 10 nonbook-Medien pro Leserkonto.
Ab Montag, den 21.09.2020 gelten zudem wieder die regulären Ausleihfristen für die verschiedenen Medienarten und auch die Mahnungen für verspätet abgegebene Medien werden wiedereingesetzt.
Das Team der Bibliothek bittet die Nutzer/innen der Bibliothek hierauf zu achten!
Auf absehbare Zeit bleibt weiterhin gültig, dass der Einlass in die Bibliothek nur über eine "Pforte" möglich ist, inkl. Ausfüllen eines Laufzettels, wer sich wann und wie lange in der Bibliothek aufhält.
Änderungen zum 14. September 2020
- Corona-Verordnung Schule Corona-Verordnung Musik
- Kunst- und Jugendkunstschulen
- Corona-Verordnung Sport
-Corona-Verordnung Bäder und Saunen
Alle Informationen finden Sie unter nachstehendem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/?&pk_medium=messenger&pk_campaign=200911_mes&pk_source=mes&pk_keyword=voaenderungen
Reisende, die aus einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesenen Staat nach Baden-Württemberg einreisen sind verpflichtet, der Stadt Eppelheim in ihrer Eigenschaft als Ortspolizeibehörde ein ärztliches Zeugnis unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Einreise vorzulegen. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. (§2 der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung - CoronaVO EQT vom 24.08.2020).
Als ein ärztliches Zeugnis gilt auch die Bescheinigung eines fachärztlich geführten Testlabors. Ein im Ausland abgenommener Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht vor mehr als 48 Stunden durchgeführt worden sein. Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Staat durchgeführt worden sein. Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Einreisende aus Risikogebieten sind auch verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Es ist ihnen in diesem Zeitraum nicht gestattet Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. (§3 der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung – CoronaVO EQT vom 24.08.2020)
Wichtig ist, dass Ein- und Rückreisende aus einem Risikogebiet unverzüglich die Ortspolizeibehörde ihres Wohn- bzw. Aufenthaltsortes kontaktieren. In Eppelheim ist diese im Ordnungsamt des Rathauses angesiedelt. Auch über Ausnahmegenehmigungen von der Quarantänepflicht wird dort entschieden. Die Meldung muss schriftlich, vorzugsweise per Email unter corona-einreise@eppelheim.de erfolgen. Wir bitten Sie, für Meldungen dieses Formular (Aussteigerkarte) auszufüllen und an corona-einreise@eppelheim.de zu schicken.
Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen drohen nach dem Infektionsschutzgesetz teils erhebliche Bußgelder.
Die Stadt Eppelheim ist bestrebt, über Ausnahmegenehmigungen von der Quarantänepflicht möglichst innerhalb eines Tages zu entscheiden. Aufgrund des hohen Aufkommens an Rückreisenden ist dies aber nicht immer möglich. Wir bitten um Verständnis hierfür.
Reiserückkehrer können eine Antwort beschleunigen, wenn Sie die Aussteigerkarte vollständig ausfüllen und die Testergebnisse in der vorgeschriebenen Form (ärztliches Zeugnis oder Bescheinigung eines fachärztlich geführtes Testlabors in deutscher oder englischer Sprache) beifügen.
Informationen für Reiserückkehrer finden Sie auf der Internetseite des Sozialministeriums Baden Württemberg:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/
Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Sozialministeriums Baden Württemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
Die durch das Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gestern (27.08.20) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel das weitere gemeinsame Vorgehen in der Corona-Pandemie besprochen.
Alle Informationen finden Sie unter nachstehendem Link:
https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/bund-und-laender-einigen-sich-auf-weiteres-vorgehen/
Am Mittwoch, den 2. September 2020, um 14 Uhr öffnet auch das Gisela-Mierke-Bad mit einem „Corona-Sonderbetrieb“ für die Öffentlichkeit. Hier die Regeln zum Schutz der Gesundheit:
Um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, wird die Anzahl der Besucher, die gleichzeitig im Bad sind, deutlich reduziert. Für den Zutritt ist die vorherige Online-Reservierung eines definierten Zeitblocks erforderlich.
Mittwochs und freitags gibt es 3 Zeitblöcke von je 2 Stunden, samstags und sonntags 3 á 1,5 Stunden.
Das sind die Zeitblöcke:
Mittwoch wird wie gewohnt ein Warmbadetag angeboten. Montag, Dienstag und Donnerstag ist das Bad für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen.
Die erste halbe Stunde des gebuchten Zeitblocks dient als Einlasszeit. Die Badegäste können in dieser Zeit ihre Reservierung an den Kassen des Bades gegen ein Eintrittsticket eintauschen. Um das Bad am Ende der gebuchten Zeit pünktlich verlassen zu können, ist genug Zeit für das Ankleiden nach dem Verlassen der Becken einzuplanen. Sobald das Bad leer ist, wird es gereinigt, bevor der nächste Block beginnt. Pro Zeitblock kommen maximal 25 Personen in das Bad, die auch parallel das Schwimmerbecken nutzen dürfen.
Zugänglich ist das Bad nur nach der Reservierung eines Zeitblocks maximal drei Tage im Voraus:
Die Reservierung wird rechtzeitig online unter www.swhd.de/gisela-mierke-bad möglich sein.
Wer keinen Online-Zugang hat, kann während der Zeiten zwischen den zu buchenden Zeitblöcken an die Kasse des Gisela-Mierke-Bads kommen und dort mit Unterstützung der Mitarbeiter vor Ort eine Online-Reservierung ausfüllen lassen. Die Stadtwerke Heidelberg bitten darum, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es keine Alternative gibt.
Weitere Eckpunkte des Konzepts:
Während des Sonderbetriebs gelten die Eintrittspreise gemäß Gebührenordnung von (normal/ ermäßigt) 4 bzw. 2,50 €. Noch gültige Mehrfachkarten können auch während des Sonderbetriebs zum Eintritt genutzt werden, eine vorherige Online-Reservierung ist auch in diesem Falle notwendig.
Preisdetails zu Ermäßigungen und häufige Fragen zum „Corona-Sonderbetrieb“ im Gisela-Mierke-Bad und Antworten darauf finden sich unter www.swhd.de/gisela-mierke-bad.
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung vom 1. Juli erstmals geändert. Die Geltungsdauer der Verordnung wird verlängert, die Regelung zur Maskenpflicht an Schulen wird ergänzt. Zudem erfolgen einzelne Korrekturen zur Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken.+
Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären.
Gleichzeitig erfolgen an einzelnen Stellen Korrekturen, die vor allem der Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken dienen.
Die wesentlichen Änderungen sowie weitere Informationen finden Sie unter:
https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/aenderung-der-corona-verordnung-zum-6-august/
Nachstehend finden Sie die Corona-VO in der Fassung vom 06.08.2020 zum Download:
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200728 CoronaVO Konsolidierte Fassung ab 200806.pdf (318,8 KB) | 05.08.2020 | 318,8 KB |
Das Traditionsfest "Eppler Kerwe mit Straßenfest" welches jährlich am ersten vollen Oktoberwochenende im Eppelheimer Ortskern stattfindet, kann in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.
Entsprechend der Vereinbarung zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin wurde das Verbot von Großveranstaltungen mit über 500 Personen zunächst bis 31. Oktober 2020 verlängert.
„Für unsere Vereine und Schausteller, welche sich schon seit vielen Jahren an unserer Kerwe beteiligen, ist es nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern ganz besonders aus Sichtweise des Gemeinschaftsgedankens eine große Enttäuschung. Und natürlich wird uns allen, als Bürgerinnen und Bürger, die Kerwe besonders nach dem bisher so turbulenten Jahr als eine der wichtigsten Veranstaltungen im Jahreskalender schmerzlich fehlen“, so Bürgermeisterin Patricia Rebmann.
Nach einem Jahr mit vielen Einschränkungen, wie wir es gegenwärtig erleben, sind Begegnungen und Austausch auf Festen für unsere Stadtgesellschaft wichtig. Daher hoffe ich, dass wir uns zum Jahresende oder wenigstens im neuen Jahr wieder auf unseren traditionellen Veranstaltungen treffen können.
Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst und ist damit übersichtlicher und leichter verständlich.
Die erste Corona-Verordnung des Landes erschien am 16. März. Seitdem wurde die Verordnung mehrfach der aktuellen Lage angepasst. Zuletzt vor allem, für die Lockerungen von Maßnahmen. Diese Überarbeitungen haben in der Verordnung deutliche Spuren hinterlassen. Im Ergebnis wurde der sowieso schon nicht einfache Text immer komplexer und teilweise auch missverständlicher. Daher macht die Landesregierung bei der Verordnung Tabula Rasa.
Statt die bestehende Verordnung mit einer weiteren Änderungsverordnung wieder anzupassen, gilt ab dem 1. Juli eine komplett neu gefasste Verordnung.
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200623 Corona-Verordnung.pdf (307,7 KB) | 23.06.2020 | 307,7 KB |
Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 10. Juni 2020, bzw. am Montag, den 15. Juni 2020, in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen vom 9. Juni
Weitere Informationen unter: www.baden-wuerttemberg.de
Download der Verordnung:
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200609 CoronaVO Konsolidierte Fassung ab 200610.pdf (161,2 KB) | 10.06.2020 | 161,2 KB |
Unter nachstehendem Link, finden Sie alle gültigen und aktuellen Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg für die verschiedenen Bereiche.
Neben der Corona-Verordnung des Landes, die allgemeine Regelungen beinhaltet gibt es mehrere Ressort-Verordnungen, die Regelungen für spezielle Bereiche wie etwa die Schulen, Gaststätten oder den Sport festlegen.
Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/
Die Veranstaltung „Männerschicksale XI“ mit dem HardChor Heidelberg am 05. Juli 2020 ist ersatzlos abgesagt, hier gibt es keinen Ersatztermin.
Der Eintrittspreis wird bei Rückgabe der Karten erstattet. Melden Sie sich unter Telefon 06221 / 79 44 02 oder per E-Mail an rudolf-wild-halle@eppelheim.de
Die Veranstaltung „Max und Moritz“ mit dem Huub Dutch Duo am 21.06.2020, wird auf den 03. Dezember 2020 verlegt. Die Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit.
Durch Masken schützen wir uns gegenseitig vor dem Coronavirus. Diese Vorsichtsmaßnahme soll die Ausbreitung minimieren und dadurch sind Gesichtsmasken ein fester Bestandteil in unserem Alltag geworden.
Durch das Tragen der Maske und besonders der Einmal-Masken fällt eines negativ auf: Der Einmal-Mundschutz wird oft achtlos in der Natur oder auf der Straße weggeworfen und nicht wie es sich gehört, im Abfalleimer entsorgt. So geht es aber nicht!
Masken und auch Handschuhe, die nach Gebrauch nicht wiederverwendet werden können, gehören ausschließlich in den Restmüll, nicht in die grüne Tonne und schon gar nicht in die freie Natur oder auf den Gehweg.
„Wir alle mögen eine saubere Stadt und Müll einfach in die Umwelt zu werfen, weil es gerade bequem ist, ist unverantwortlich,“ appelliert Bürgermeisterin Patricia Rebmann für die Entsorgung der Masken entweder die öffentlichen Abfalleimer im Stadtgebiet oder den eigenen Restmüll zu nutzen. Eine sehr gute Alternative für den Einmal-Mundschutz ist die Stoffmaske. Stoffmasken sind umweltschonender und nebenbei eine günstigere Lösung, da sie immer wieder getragen werden können. Wie man diese selbst herstellt, kann man in einem Video auf der Homepage www.eppelheim.de unter der Rubrik „Corona“ anschauen. Es gibt auch die Möglichkeit Stoffmasken zu erwerben. Eine Übersicht der örtlichen Geschäfte die Behelfsmasken anbieten, findet man unter der Rubrik „Informationen zu Corona“ auf den dort folgenden Seiten.
Bürgermeisterin Rebmann wünscht sich ein erhöhtes Umweltbewusstsein nicht nur in Bezug auf Masken oder achtlos weggeworfene Hundekotbeutel: “Das Eppelheimer Stadtgebiet ist unser Zuhause. Wer Müll in unsere Umwelt wirft, der verschmutzt nicht nur die Natur, sondern unseren gemeinsamen Lebensraum. Dafür sollte man sich wirklich schämen!“
Vielen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, die entstandenen Müll bis zum nächsten Abfalleimer mit sich nehmen. So funktioniert gutes Zusammenleben.
Ihre Stadtverwaltung
Nachstehend finden Sie CoronaVO Veranstaltungen / CoronaVO Maskenpflicht in Praxen.
Weitere Informationen unter:
https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Download der Verordnungen:
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2020 05 29 SM CoronaVO Veranstaltungen.pdf (29,6 KB) | 01.06.2020 | 29,6 KB |
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2020 05 29 SM CoronaVO Maskenpflicht-Praxen.pdf (100,1 KB) | 01.06.2020 | 100,1 KB |
Nachstehend finden Sie die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO vom 26.05.2020.
Die Änderungsverordnung tritt bereits am morgigen 27.05.2020 bzw. am 02.06.2020 in Kraft.
Durch die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO vom heutigen Tage ergeben sich folgende wichtige Änderungen:
Treffen im privaten Raum
Künftig dürfen im privaten Raum bis zu zehn statt wie bisher nur fünf Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Die Beschränkung auf zehn Personen gilt weiterhin nicht für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner.
Veranstaltungen
- Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt.
- Das Sozialministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern einschließlich der Proben und Vorbereitungsarbeiten zu gestatten und hierfür zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 spezielle Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben und maximale Teilnehmerzahlen, festzulegen.
Weitere Öffnungen ab dem 2. Juni
- Kneipen und Bars dürfen unter Hygienevorgaben öffnen.
- Öffentliche Bolzplätze können wieder benutzt werden.
- Sportanlagen und Sportstätten - auch innerhalb geschlossener Räume - können wieder öffnen, wie etwa Fitnessstudios und Tanzschulen sowie ähnliche Einrichtungen, sofern durch Rechtsverordnung zugelassen.
- Um Schwimmkurse durchzuführen, dürfen Schwimm- und Hallenbäder wieder öffnen. Dazu gehören auch Kurse zum therapeutischen Schwimmen. Ein Freizeit-Breitensport-Badebetrieb ist zunächst weiter nicht möglich.
- Jugendhäuser dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Weitere Informationen unter:
https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/mehr-bereiche-profitieren-von-lockerungen/
Download der Verordnung:
Typ | Name | Datum | Größe |
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2020 05 26 LReg CoronaVO Konsolidierte Fassung ab 200602.pdf (142 KB) | 26.05.2020 | 142 KB |
Ab dem 2. Juni ist auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich. Ferner ist der Betrieb von Schwimmbädern für Schwimmkurse und den Schwimmunterricht sowie für das Training im Vereinssport wieder erlaubt.
Weitere Informationen unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weitere-oeffnung-der-sportangebote-ab-2-juni/
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für den Stadtkreis Heidelberg zuständig ist, reduziert wegen der sinkenden Fallzahlen in Bezug auf das Coronavirus und dem damit einhergehenden Rückgang der An-rufe die Zeiten für das eigens eingerichtete Infotelefon. Ab Samstag, 30. Mai, ist die Hotline unter der Telefonnummer 06221/522-1881 täglich von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
In der Hochphase der Pandemie war die „Corona-Hotline“ stark frequentiert. An manchen Tagen gingen über 1000 Anrufe ein – mittlerweile sind es durchschnitt-lich rund 250 pro Tag. Gerade am späten Nachmittag und frühen Abend ist das Anrufaufkommen jedoch deutlich geringer. Wer befürchtet, sich mit SARS-Cov-2 infiziert zu haben oder andere Fragen rund um das Coronavirus hat, erreicht die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes also ab 30. Mai unter der Ser-vicenummer 06221/522-1881 täglich zwischen 8 und 16 Uhr.
Zusätzlich wird dort auch beraten, für wen und wann eine Testung auf das Virus sinnvoll ist. Alle Personen, die getestet werden wollen, müssen nach wie vor die Telefonhotline anrufen. Im Rahmen eines Gesprächs und einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Voraussetzungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. „Anschließend erhält die Person einen Code und einen Termin bei einem Testzentrum in räumlicher Näher ihres Wohnortes“, erläutert der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Rainer Schwertz, das Prozedere.
Weitere Infos zum Thema gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus
Im Stufen-Fahrplan der Landesregierung wurde eine Öffnung der Kindertagesstätten für bis zu 50 % der Kinder ab dem 18. Mai 2020 kommuniziert. Die Kriterien, nach welchen diese Prozentzahl erfüllt werden soll, waren allerdings zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fahrplans noch vollkommen unklar.
Erst am Abend des 16. Mai 2020 wurde vom Kultusministerium Baden-Württemberg nun die neue CoronaVO erlassen. Da dies für eine nachvollziehbare und verantwortungsvolle Umsetzung in den Kommunen ab dem 18. Mai 2020 zu kurz war, haben sich alle Träger dahingehend verständigt, mit der weiteren Öffnung der Einrichtungen erst zum 25. Mai 2020 zu beginnen.
Die Zahl der Kinder, die zusätzlich zur bisherigen Notbetreuung aufgenommen werden können, hängt maßgeblich von der Anzahl des einsatzfähigen Fachpersonals sowie den räumlichen Gegebenheiten vor Ort ab. Die Stadt und alle Kindergartenträger haben sich in einer gemeinsamen Besprechung darauf verständigt, die Aufnahme von weiteren Kindern ab dem 25. Mai in folgender Reihenfolge vorzunehmen:
Ein Anmeldeverfahren wird es weiterhin nur für die Aufnahme in die Notbetreuung geben. Die Anmeldeformulare sind auf der Homepage eingestellt (siehe download unten).
Für die zusätzlichen Kinder gibt es kein Anmeldeverfahren. Die jeweilige Einrichtungsleitung wählt die Kinder entsprechend der Kriterien aus und kontaktiert die ausgewählten Eltern. Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass keine weiteren Notbetreuungskinder aufgenommen werden müssen.
Wir bitten um Verständnis, dass für Kinder, die neu aufgenommen werden, nur eine eingeschränkte Betreuungszeit von maximal 6 Stunden/Tag zur Verfügung gestellt werden kann. Auch weisen wir daraufhin, dass ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht besteht, solange die Betreuung durch die CoronaVO geregelt wird; auch Neuaufnahmen können bis auf weiteres leider keine erfolgen.
Aufgrund der sehr geringen Zahl an zusätzlichen Betreuungsplätzen, die ab 25. Mai über die bereits vorhandenen Notbetreuungsplätze hinaus zur Verfügung gestellt werden können ist es derzeit leider nicht möglich, ein rollierendes System einzuführen und dadurch alle Kinder im Laufe der Zeit in den Kindergarten aufzunehmen.
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Anmeldebogen Notbetreuung Schulen und KiTas Stand 24-04-2020.pdf (399 KB) | 19.05.2020 | 399 KB |
Baden-Württemberg geht einen weiteren vorsichtigen Schritt bei der Lockerung der Corona-Verordnung. Die Kinderbetreuung wird in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausgeweitet. Speisegaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen und die Fahrgastschifffahrt darf wieder den Betrieb aufnehmen.
Weitere Informationen unter:
https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weitere-vorsichtige-lockerungsschritte/
Typ | Name | Datum | Größe |
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200516 Erste VO der LReg zur Aenderung der CoronaVO-2.pdf (95,8 KB) | 16.05.2020 | 95,8 KB |
Mit einer Presseveröffentlichung vom 6. Mai 2020 hat das Kultusministerium seinen Fahrplan für die weitere Öffnung des Schul- und Kindertagesstättenbetriebs in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai 2020 vorgestellt, welcher eine weitere Öffnung der Kindertagesstätten bis zu einer Maximalbelegung von 50 % vorsieht, sofern dies die örtlichen Gegebenheiten zulassen.
Die für eine Umsetzung dieser Neuerung erforderlichen, vom Kultusministerium auch angekündigten, begleitenden Regeln liegen jedoch noch nicht vor, so dass der 18. Mai 2020 für den Start eines erweiterten Betriebs, nicht gehalten werden kann. Eine ausreichende Vorlaufzeit von mind. einer Woche ist für eine verantwortliche Umsetzung unabdinglich.
Seitens der kommunalen Landesverbände wurde mit konkreten Vorschlägen zu den Umsetzungshinweisen an das Kultusministerium heran getreten. Das Kultusministerium hat in er erneuten Presseveröffentlichung vom 14. Mai 2020 signalisiert diese zu berücksichtigen und zudem voraussichtlich am Samstag, den 16. Mai 2020, die erforderlichen Handlungshinweise für eine Umsetzung vor Ort zu erlassen.
Eine weitere Öffnung des Kindertagesstättenbetriebs in Eppelheim kann somit frühestens zum 25. Mai 2020 erfolgen.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Anhang: Presseveröffentlichung des Kultusministeriums vom 14. Mai 2020
Typ | Name | Datum | Größe |
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2020 05 14 Öffnung Kitas und Tagespflege.pdf (133,5 KB) | 15.05.2020 | 133,5 KB |
1) Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Vergnügungsstätten
(Corona-Verordnung Vergnügungsstätten – CoronaVO Vergnügungsstätten)
2) Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Tattoo-, Piercing-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Friseurstudios sowie medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen
(Corona-Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege – CoronaVO Kosmetik und medizinische Fußpflege)
3) Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten
(Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten)
Weitere Informationen:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/
Download:
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200510 SM-WM CoronaVO Vergnuegungsstaetten.pdf (117,8 KB) | 12.05.2020 | 117,8 KB |
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200510 SM-WM CoronaVO Kosmetik-med-Fusspflege.pdf (125,9 KB) | 12.05.2020 | 125,9 KB |
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200510 SM-WM CoronaVO Gaststaetten.pdf (89,4 KB) | 12.05.2020 | 89,4 KB |
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten regelt den Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken. Sie wurde am 10. Mai 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet.
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten vom 10. Mai 2020 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Gemäß Artikel 4 dieser Verordnung tritt die Verordnung am 11. Mai in Kraft.
Weitere Informationen:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten
Download:
Typ | Name | Datum | Größe |
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2020 05 10 Corona VO Sportstätten.pdf (68,7 KB) | 11.05.2020 | 68,7 KB |
Mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.
Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 11. Mai 2020.
Alle Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Aufgrund der Corona-Lage hat das Rathaus der Stadt Eppelheim derzeit wie folgt geöffent:
und nach Vereinbarung.
Postanschrift:
Stadtverwaltung Eppelheim
Schulstraße 2
69214 Eppelheim
Telefon: 06221 794-0 (Fax: 06221 794-199)
E-Mail: info@eppelheim.de
Persönliche Vorsprachen:
Vor einer persönlichen Vorsprache im Rathaus sollten Sie prüfen, ob das Anliegen telefonisch oder per E-Mail bearbeitet werden kann. Nutzen Sie unsere Formulare auf unserer Homepage. Gerne unterstützt Sie die zuständige Sachbearbeitung telefonisch beim Ausfüllen der Formulare. Falls ein Besuch im Rathaus notwendig ist, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Telefonnummer der einzelnen Sachbearbeiter finden Sie in unserem Mitarbeiterverzeichnis.
Der Besuch von mehr als 2 Familienmitglieder ist zuvor telefonisch abzusprechen, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Mehrfachbesuche im Rathaus sollen auf ein Minimum reduziert werden. Der Zahlungsverkehr sollte möglichst kontaktlos erfolgen. Nutzen Sie gern die elektronische Zahlungsmöglichkeit per EC-Karte.
Zum Schutz der Gesundheit:
- Vor dem Betreten des Rathauses werden Fragen zur Gesundheit gestellt, um mögliche Infektionsketten zu dokumentieren
- Betreten des Rathauses nur mit Mund-Nase-Bedeckung möglich
- Vor und nach dem Besuch gibt es die Möglichkeit die Hände zu desinfizieren
- Mindestabstand von min. 1,5 Metern ist einzuhalten
So erreichen Sie die einzelnen Verantwortungszentren:
Rathaus Zentrale: 794-0
Bürgermeisterin 794-100
Sekretariat 794-101
VZ 01 Personal und Kultur
Kulturamt:
Telefon: 06221 794-400
Email: kulturamt@eppelheim.de
VZ 10 Ordnungsamt:
Bürgeramt
Für folgende Anliegen ist eine telefonische 06221 794-120 oder -121 oder per E-Mail bürgeramt@eppelheim.de Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeitung notwendig:
- Ausländerwesen
- Einwohnermeldeamt (inkl. Führungszeugnisse, Beglaubigungen)
- Fahrerlaubnisanträge
- Fischereischeine
- Fundamt
- Gewerbeamt
- Passamt
- Sozialwesen
Standesamt
- Anmeldung der Eheschließung
Es werden telefonisch oder per Mail/Post Auskünfte über benötigte Unterlagen/Nachweise erteilt. Die Anmeldung wird ausschließlich schriftlich vorgenommen. Eine Vorsprache der Brautleute ist nicht erforderlich.
- Durchführung von Eheschließungen Eheschließungen finden nur im Belcanto der Rudolf-Wild-Halle mit den Brautleuten und dem Standesbeamten statt. Gäste sowie Trauzeugen sind zurzeit nicht zugelassen. Das Brautpaar kann bereits reservierte Termine kostenfrei absagen.
- Terminanfragen für Eheschließungen Terminanfragen werden unter Vorbehalt vorgenommen.
- Sterbefälle Bestatter können die Unterlagen direkt an der Rathauspforte abgeben. Die Sachbearbeitung setzt sich bei Rückfragen oder einer vorgenommenen Beurkundung mit dem Bestatter in Verbindung.
- Vaterschaftsanerkennungen Vaterschaftsanerkennungen werden vorgenommen. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per Mail/Post einen Termin, bei dem Ihnen das weitere Vorgehen erklärt wird.
- Kirchenaustritte Kirchenaustritte werden vorgenommen. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per Mail/Post einen Termin, bei dem Ihnen das weitere Vorgehen erklärt wird.
- Urkundenanforderungen: Sämtliche Urkunden können telefonisch oder per Mail/Post angefordert werden. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.
Kontakt:
E-Mail: standesamt@eppelheim.de
Telefon: 06221/794-113 oder 794-113 Fax: 06221/794-163
Verkehrsbehörde
Grundsätzlich können alle Dienstleistungen per Telefon, Fax oder E-Mail in Anspruch genommen werden. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht notwendig.
Parkausweise für:
- Handwerker
- soziale Dienste
- Dauerparker bewirtschaftete Parkplätze / Parkgaragen
- Bewohner
- Schwerbehinderte
Weitere Dienstleistungen:
- Sondernutzungen
- Baustellen
- Rückfragen zu Verwarngeldern / Bußgeldern / Kostenbescheiden
- Beschilderungen / Markierungen
Kontakt:
Christiane Pache
Mail: c.pache@eppelheim.de
Tel.: 06221/794-115
Claudia Wegerer
Mail: c.wegerer@eppelheim.de
Tel.: 06221/794-114
Dennis Geschwill
Mail: d.geschwill@eppelheim.de
Tel.: 06221/794-118
Integration
Hier bietet die Stadt Eppelheim eine zentrale Anlaufstelle durch die Ansprechpartnerin der Integrationsbeauftragten Nadine Bikowski. Als eine zentrale Anlauf-, Beratungs- Vernetzungs- und Koordinierungsstelle für institutionelle Akteure, Verwaltungen sowie alle ehrenamtlichen Akteure und interessierte Bürgerinnen und Bürger Eppelheim ist dies eine kommunale Vernetzungsmöglichkeit.
Nadine Bikowski ist zu den Öffnungszeiten im Rathaus zu erreichen:
Telefon: 794-126
E-Mail: N.Bikowski@eppelheim.de
Integrationsmanagement Eppelheim
Das Integrationsmanagement in Eppelheim bietet eine umfassende Integrationsberatung durch Einzelfallberatung und bedarfsorientierte aufsuchende Hilfen für Geflüchtete, die sich in Eppelheim in der Anschlussunterbringung befinden. Die offenen Sprechstunden sind bis auf weiteres ausgesetzt. Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung telefonisch oder per E-Mail statt.
Kontakt
E-Mail: n.vonkitzing@diakonie-caritas-rnk.de
Telefon: 794-133
E-Mail: f.falk@diakonie-caritas-rnk.de
Telefon: 794-132
VZ 15 Controlling
Grundbucheinsichtsstelle: 794-154
VZ 20 Rechnungswesen
Stadtkasse: 794-217
Steueramt: 794-204 und -206
Wasserabrechnungen: 794-205
VZ 60 Bauamt
Allgemeine Anfragen Bau: 794-602
Friedhofsangelegenheiten: 794-605
Die Landesregierung hat bereits gestern einen Stufenplan ausgearbeitet, um in den kommenden Wochen weitere Lockerungen in Baden-Württemberg umzusetzen. Der Plan gilt vorbehaltlich der Infektionslage und muss noch vom Kabinett verabschiedet werden.
Zur besseren Übersicht über die jeweiligen Lockerungen in den Stufen hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreis den Entwurf des Stufenplans tabellarisch zusammengefasst. Die Tabelle finden Sie nachstehend zum download:
Typ | Name | Datum | Größe |
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Stufenplan.pdf (423,1 KB) | 08.05.2020 | 423,1 KB |
Ebenfalls wurden die beiden genannten Verordnungen geändert.
Diese können Sie nachstehend downloaden.
Weitere Informationen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Typ | Name | Datum | Größe |
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2020 05 02 SM CoronaVO Einreise-Quarantaene konsolidierte-Fassung.pdf (126,1 KB) | 04.05.2020 | 126,1 KB |
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2020 05 02 SM CoronaVO Spitzensport konsolidierte-Fassung.pdf (111 KB) | 04.05.2020 | 111 KB |
Ab sofort sind die öffentlichen Spielplätze mit Einschränkungen geöffnet. Die Bolzplätze bleiben weiterhin geschlossen.
Folgende Maßnahmen sind zu beachten:
- Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden
- Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz ist auf maximal ein Kind pro 10 qm Gesamtfläche begrenzt
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten
- Keine Speisen und Getränke auf dem Spielplatz
- Körperkontakt vermeiden
Die Übertragung des Coronavirus wird in erster Linie über die Luft übertragen.
Aus diesem Grund ist das Abstandsgebot eine zentrale Maßnahme zur Eindämmung des Virus.
Mit Beschluss vom 2. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 4. Mai 2020.
Inhaltlich hervorzuheben sind insbesondere folgende Änderungen:
- Der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung von Prüfungen an Pflegeschulen, an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Fachschulen für Sozialwesen wird gestattet, § 1 Abs. 2a, sowie § 1d Abs. 2.
- An Hochschulen und Akademien des Landes darf teilweise wieder in persona zusammengetroffen werden, insbesondere § 2 Abs. 3 n.F.
- Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum werden vom 3. Mai 2020 zum 10. Mai 2020 verlängert, § 3 Abs. 1, 2.
- Die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit wird als expliziter Ausnahmetatbestand vorgesehen, § 3 Abs. 3 Nr. 3.
- Veranstaltungen und Zusammenkünfte der Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften werden – vorbehaltlich einer Änderung der entsprechenden Verordnung des Kultusministeriums – wieder ermöglicht, § 3 Abs. 4.
- Schließung von Einrichtungen, § 4 Abs. 1:
Die Regelungen werden vom 3. Mai 2020 zum 10. Mai 2020 verlängert, § 4 Abs.1.
- Museen dürfen wieder öffnen,
- Nicht-kulturelle Ausstellungen bleiben untersagt,
- Tierparks dürfen wieder öffnen,
- Öffentliche Spielplätze dürfen wieder öffnen, Bolzplätze bleiben geschlossen,
- Frisöre und Studios für kosmetische Fußpflege dürfen wieder öffnen,
Öffnung von Einrichtungen, § 4 Abs. 3:
Es erfolgt eine umfassende Neufassung aufgrund der vollständigen Freigabe des (Einzel-)Handels (vgl. auch Streichung der Absätze 3a und 4). Besonders zu erwähnen sind die Öffnung von:
- Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäusern und Gedenkstätten ab 06.05.2020,
- Autokinos,
- zoologischen und botanischen Gärten ab 06.05.2020,
- Bildungseinrichtungen, soweit diese Leistungen im Bereich der beruflichen oder dienstlichen Bildung erbringen, § 4 Abs. 3 Nr. 9,
- öffentlichen Spielplätzen ab 06.05.2020,
- Die generellen Hygienestandards für Einzelhandelsbetriebe und Handwerker können nunmehr durch gemeinsame Rechtsverordnung von Sozialministerium und Wirtschaftsministerium festgelegt werden, § 4 Abs. 5.
- Für Bildungseinrichtungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 9 werden spezielle Hygienestandards geregelt, umfassend in § 4 Abs. 6.
- In Einrichtungen nach § 111a SGB V sind die Durchführung von Mutter-Kind und Vater-Kind-Maßnahmen bis 10. Mai 2020 untersagt.
- Es erfolgt eine Konkretisierung der Zu- und Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, § 6 Abs. 4a n.F.; vgl. hierzu auch unten Ziff. 2, bzw. angefügtes Schreiben des Sozialministeriums.
- § 6a, Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen, wird gestrichen.
Weitere Infomationen finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Download der VO:
Typ | Name | Datum | Größe |
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200502 Siebte VO der LReg zur Aenderung der CoronaVO.pdf (131,2 KB) | 04.05.2020 | 131,2 KB |
Ebenfalls wurden die beiden genannten Verordnungen geändert.
Diese können Sie nachstehend downloaden.
Weitere Informationen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Typ | Name | Datum | Größe |
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2020 05 02 SM CoronaVO Einreise-Quarantaene konsolidierte-Fassung.pdf (126,1 KB) | 04.05.2020 | 126,1 KB |
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2020 05 02 SM CoronaVO Spitzensport konsolidierte-Fassung.pdf (111 KB) | 04.05.2020 | 111 KB |
Aus gegebenem Anlass müssen wir leider die Theaterveranstaltungen am 07. und 17. Mai 2020 absagen. Es werden keine Ersatztermine in dieser Spielzeit angeboten.
Für Rückzahlungen der gebuchten und nicht stattfindenden Veranstaltungen benötigen wir die Original Eintrittskarten, Ihre Anschrift und Bankverbindung.
Für telefonische Rückfragen stehen wir von 8.30 bis 12.00 Uhr unter der Nummer 06221 794 402, per Mail Rudolf-Wild-Halle@eppelheim.de, zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir den Schutz der Bürgerinnen und Bürger über alles andere stellen.
Ihr Theaterteam
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis empfiehlt den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises und der Stadt Heidelberg, sich auf Covid-19 schon dann testen zu lassen, wenn sie keine akuten Symptome wie Husten, Halsweh und Fieber aufweisen, aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
„Wer in einem Gesundheitsberuf mit direktem Kontakt zu Patienten arbeitet, also dem medizinischen oder pflegerischen Personal zuzuordnen ist, kann sich nach Rücksprache mit uns testen lassen, auch wenn er oder sie keine akuten Krankheitssymptome aufweist“, erklärt Dr. Rainer Schwertz, Leiter des Gesundheitsamtes, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist. Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kindertagesstätte, eines Kindergartens oder einer Grundschule, die in ihrer Einrichtung derzeit aktiv in der Notbetreuung eingesetzt sind.
Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen auf jeden Fall vorher die Telefonhotline des Gesundheitsamtes unter der Nummer 06221/522-1881 (täglich von 7.30 Uhr bis 19 Uhr erreichbar) anrufen. Im Rahmen eines Gesprächs und einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. „Anschließend erhält die Person einen Code und einen Termin bei einem Testzentrum in räumlicher Näher ihres Wohnortes“, erläutert Dr. Schwertz das Prozedere.
Wichtig ist dem Leiter des Gesundheitsamtes noch folgender Hinweis: „Wenn man akute Symptome wie Husten, Halsweh und Fieber bei sich erkennt, sollte man sich schnellstmöglich testen lassen – vor allem, wenn man Kontakt zu Corona-Kranken hatte, in einem Gesundheitsberuf arbeitet oder lebensälter ist bzw. entsprechende Vorerkrankungen hat.“ Auch Risikopatienten sollten demnach unabhängig von der Schwere der Symptomatik getestet werden.
Hintergrund:
Bislang wurden auf Weisung des Gesundheitsamtes weit über 7000 Menschen aus dem Landkreis und der Stadt Heidelberg getestet. Die ersten offiziellen Testtickets aus der Hotline wurden am 2. März 2020 vergeben. Ab diesem Datum wurde die Anzahl der Testungen systematisch erfasst. Stand 25. April 2020 beträgt sie 7383. Zahlen zu weiteren Tests (z.B. durch niedergelassene Ärzte) liegen dem Gesundheitsamt nicht vor.
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Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise.pdf (281,3 KB) | 25.04.2020 | 281,3 KB |
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Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ.pdf (305,1 KB) | 25.04.2020 | 305,1 KB |
Im nachstehenden Video finden Sie eine Anleitung von Bürgermeisterin Patricia Rebmann zum fertigen einer Alltagsmaske ohne Nähen:
Über eine Aufnahme des Kindes ab dem 27. April 2020 wird gemäß der gültigen Corona-VO des Landes Baden-Württemberg entschieden .
Eine Betreuung ist nur für Kinder/Schüler möglich, bei denen entweder
- beide Erziehungsberechtigte bzw. der oder die Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich sind,
- ein Erziehungsberechtigter in den Bereichen der kritischen Infrastruktur und der andere Erziehungsberechtigte aus einem der aufgeführten schwerwiegenden Grund an der Betreuung des Kindes gehindert ist,
- beide Erziehungsberechtigte eine außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigeTätigkeit wahrnehmen, von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind, eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind,
- ein Erziehungsberechtigter im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und der andere Erziehungsberechtigte eine außerhalb der Wohnung präsenzpflichtige Tätigkeit wahrnimmt, von seinem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt ist, eine entsprechende Bescheinigung vorlegt und durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert ist.
Ausnahmen von diesen Regelungen sind nicht möglich! Entsprechende schriftliche Nachweise müssen vorgelegt werden!
Bitte beachten Sie:
Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle teilnahmeberechtigten Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, werden vorrangig Kinder aufgenommen,
1. bei denen einer der Erziehungsberechtigten oder die oder der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist, oder
2. für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist, oder
3. die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.
Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um die nach den Ziffern 1 bis 3 teilnahmeberechtigten Kinder aufzunehmen, entscheidet die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme der Kinder.
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Anmeldebogen Notbetreuung Schulen und KiTas Stand 24-04-2020.pdf (399 KB) | 25.04.2020 | 399 KB |
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Arbeitergeber-Bescheinigung Präsenzpflicht.pdf (94 KB) | 25.04.2020 | 94 KB |
Ab Montag, 27. April gilt die Maskenpflicht in Baden-Württemberg
Diese Geschäfte in Eppelheim nähen Behelfsmasken:
Änderungsschneiderei BITA & BIRA
Hauptstraße 79
69214 Eppelheim
Tel. 06221 5996854
Mail: Schneiderei.bita.bira@gmail.com
Web: www.schneiderei-bita-bira.business.site
Frauenorganisation der Ahmadiyya Gemeinde Eppelheim
Ansprechpartnerin: Anila Ahmad
Tel: 015 90 630 50 01
E-Mail: Eppelheim@lajna.de
Nadelzauberei Gabi Hildebrandt
Tel. 0172-6220923,
Mail: info@nadelzauberei.de
www.nadelzauberei.de
Information über die Kosten sowie Abhol- Lieferdetails erfragen Sie bitte bei den einzelnen Geschäften an.
Halten Sie weiterhin den Abstand ein und bleiben Sie gesund!
Liebe Eltern,
da der Betrieb der Kindergärten durch die aktuelle Rechtsverordnung des Landes weiterhin ausgesetzt ist, habe ich die Verwaltung angewiesen, den Einzug der Kindergartenbeiträge auch für den Monat Mai auszusetzen. Das bedeutet für Sie, dass in diesem Zeitraum keine Abbuchungen der Kindergartenbeiträge durch die Stadt Eppelheim erfolgen.
Dieser Zahlungsaufschub soll, wie bereits im Monat April, die für Sie ohnehin entstandenen Härten abmildern.
Mit dem Aussetzen der Kindergartenbeiträge ist weiterhin keine abschließende Entscheidung verbunden, ob diese endgültig erlassen werden. Diese Entscheidung wird entweder durch das Land Baden-Württemberg oder, im Rahmen seiner Zuständigkeit, durch den Gemeinderat getroffen werden.
Ich selbst habe mich bereits seit der Schließung am 17.03.2020 für eine Regelung, die ganz in Ihrem Sinne sein sollte, eingesetzt und werde dies auch weiterhin tun.
Bleiben Sie gesund
Patricia Rebmann
Bürgermeistern
Die 6. Änderung der CoronaVO wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 3 dieser Verordnung gilt Artikel 1 ab Montag, den 27. April 2020, Artikel 2 ab Montag, den 4. Mai 2020.
Die wesentlichen Änderungen zum 27. April
Maskenpflicht
Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen
- im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen
- in Läden und Einkaufszentren
eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist. Sie gilt auch nicht, wenn es einen anderen mindestens gleichwertigen baulichen Schutz gibt, etwa für Kassierer und Kassiererinnen, die hinter einer Plexiglasscheibe, die frontal zwischen Kunde und Angestellten aufgebaut ist und auch einen seitlichen Schutz gewährleistet.
Erweiterte Notbetreuung
Weil das wirtschaftliche Leben in den nächsten Tagen langsam wieder hochfährt, weiten wir die Notbetreuung in Baden-Württemberg aus.
Die erweiterte Notbetreuung ab dem 27. April 2020 gibt es für Schülerinnen und Schüler
- an Grundschulen,
- in Grundschulstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
- Grundschulförderklassen,
- Schulkindergärten,
- in den Klassenstufen 5 bis 7 an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen,
- sowie für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, soweit sie noch nicht wieder am Betrieb der Einrichtung oder der Tagespflegestelle teilnehmen.
Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide einen Beruf ausüben, dessen zugrundeliegende Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur nach § 1a Absatz 8 der Corona-Verordnung beiträgt, und sie unabkömmlich sind oder – und das ist neu – eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.
Das Vorliegen der Voraussetzungen muss durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherrn belegt werden. Außerdem muss versichert werden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes bleibt das Angebot weiterhin eine Notbetreuung.
Weitere Informationen unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Download:
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R 32849 - Coronavirus SARS-CoV-2COVID-19 - Sechste Änderung der CoronaVO....pdf (181,4 KB) | 23.04.2020 | 181,4 KB |
Aufgrund der geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und der sich hieraus ergebenen Hinweise zu Veranstaltungen findet der Jubiläumsumzug am 26. April 2020 sowie das Frühlingsfest vom 25. April 2020 bis 27. April 2020 nicht statt.
Weiterhin findet auch das geplante Stadtfest im Rahmen 1250. Jahrfeier am 18. und 19. Juli 2020 nicht statt.
Alternativtermine für beide Veranstaltungen werden vom städtischen Kulturamt derzeit geprüft. Sobald Termine feststehen, werden wir diese in den Eppelheimer Nachrichten und auf der Homepage veröffentlichen.
Für die Eppelheimer Kerwe mit Straßenfest im Oktober sowie das Eppelheimer Weihnachtsdorf im Dezember kann noch keine Entscheidung getroffen werden.
Die Annahmestelle für Grünschnitt in der Birkigstraße ist ab dem 25. April, von 9 – 12 Uhr, wieder geöffnet. Um die Schutzmaßnahmen einhalten zu können, werden maximal zwei Fahrzeuge auf das Gelände gelassen. Vor dem Eingang halten
Sie bitte Ihren Ausweis bereit, da die Grünschnittannahme nur für Eppelheimer Bürgerinnen und Bürger geöffnet ist.
Am 25. April wird einmalig eine zusätzliche Grünschnittannahmestelle einmalig eingerichtet. Sie befindet sich auf dem Parkplatz der Kleingartenanlage und soll das zu erwartende hohe Besucheraufkommen entzerren. Diese Annahmestelle
ist ebenfalls von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Halten Sie hier ebenfalls Ihren Personalausweis bereit. Mit Wartezeiten ist zu rechnen.
Nachstehend finden Sie eine Ansprache von Bürgermeisterin Patricia Rebmann zur Corona-Lage.
Den textlichen Inhalt finden Sie nochmals darunter zum nachlesen.
Liebe Eppelheimerinnen und Eppelheimer,
mit der neuen Coronaverordnung dürfen viele Geschäfte in Eppelheim wieder öffnen. Ein notwendiger Schritt für die Wirtschaft, aber auch für uns alle, um das öffentliche Leben vorsichtig zu beginnen. Damit dies kein Schritt zurück zu höheren
Infektionszahlen wird, sind die Hygienevorgaben jetzt noch wichtiger. 1,5 m, besser noch 2 m Abstand halten schützt Sie und Ihre Mitmenschen vor einer Ansteckung. Wo das nicht möglich ist, kann auf eine sogenannte Alltags- oder Behelfsmaske zurückgegriffen werden. Es gibt viele Anleitungen, um sich Masken selbst herzustellen. Viele versorgen bereits ihr Umfeld damit, spenden Sie an Einrichtungen oder verkaufen sie weiter. Auch Schals und Tücher können einfach umfunktioniert werden. Ich danke allen Menschen die das Talent zum Nähen haben und es in dieser Zeit auch nutzen, um Alltagsmasken herzustellen. Wir werden Sie noch brauchen, wenn wir dauerhaft alle unsere Geschäfte wieder betreten wollen, ohne uns gegenseitig zu gefährden.
Unsere Kinder können noch nicht auf Spielplätze, sie haben keine sozialen Kontakte über Kindertageseinrichtungen oder Schule. Die Jüngeren können oft nur schwer verstehen warum das gerade so ist. Wir Erwachsene wollen es den Kindern leichter
machen hoffen auf schnelle Rücknahme von Schließungen. Das kann nur funktionieren, wenn wir uns jetzt alle an die erhöhten Hygienevorgaben halten. Wir alle kennen jemanden, dem wir wünschen, dass er oder sie bald wieder draußen spielen kann,
Freunde treffen, zur Schule gehen oder arbeiten darf.
Abstand halten und weiterhin persönliche Kontakte reduzieren, sind die wichtigsten Mittel dazu.
Lassen Sie den Abstand zwischen uns aber nicht zu emotionaler Distanz werden. Ein Lächeln über 2 M steckt auch an - oder unter der Maske ein freundliches „Hallo". Und das brauchen wir doch genauso zum Leben, wie unsere Gesundheitl
Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen im Land eine große psychische Belastung. Zu eingeschränkten sozialen Kontakten und möglichen Konflikten zu Hause kommen häufig Fragen, wie es mit dem eigenen Job und der Familie weitergeht. „Mit dieser Situation lassen wir die betroffenen Menschen im Land nicht allein – und bieten ihnen professionelle Hilfe und Unterstützung“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (22. April) in Stuttgart. Gemeinsam mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat das Land eine Hotline zur psychosozialen Beratung eingerichtet. Die kostenfreie Nummer 0800 377 377 6 ist ab sofort freigeschalten.
Expertinnen und Experten stehen dort täglich von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung. „Das Land befindet sich in einer absoluten Ausnahmesituation. Schlafstörungen, Existenzängste, Angst vor Ansteckung mit dem Corona-Virus, Panikattacken, Depressionen
oder depressive Verstimmungen – psychische Probleme durch die Corona-Pandemie können sich auf unterschiedliche Art äußern. Mit der Hotline schaffen wir ein niederschwelliges Angebot. Jede und jeder bekommt dort im Bedarfsfall professionelle Hilfe –
schnell und unbürokratisch“, so Minister Lucha. Betreut wird die Hotline ehrenamtlich von psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sowie von Fachkräften, die in der ambulanten betreuten gemeindepsychiatrischen Versorgung, in psychiatrischen Kliniken und in Beratungsstellen arbeiten.
„Ich bin froh, dass wir mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg starke Partner an unserer Seite haben. Ihnen allen danke ich ganz herzlich für Ihren Einsatz und Ihr Engagement – auch in Zeiten der Krise“, betonte Lucha. Baden-Württemberg sei in Sachen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sehr gut aufgestellt. Die große Kompetenz und langjährige Erfahrung im Land sei eine hervorragende Grundlage, um auch die psychischen Folgen der Corona-Krise so gut wie möglich bewältigen zu können.
Weitere Informationen unter: https://sm.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheitpflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/hotlines-buergerinnen-und-buerger/
Schrittweise Öffnungen im Einzelhandel und bei Bibliotheken
Der Betrieb folgender Einrichtungen ist ab dem 20.04.2020 bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen – zusätzlich zu den bereits in den letzten Wochen zulässigen Öffnungen – wieder erlaubt:
Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern Unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen Bibliotheken – auch an Hochschulen Archive
Friseurbetriebe sollen nach Beschluss von Bund und Ländern unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und Hygieneauflagen voraussichtlich ab 4.05.2020 wieder öffnen können. Dazu sollen in einer späteren Änderung der CoronaVO Regelungen erlassen werden.
Stufenweise Öffnung der Schulen und Hochschulen // Erweiterung der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindergärten
Die stufenweise Öffnung der Schulen beginnt am 04.05.2020 mit den Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie den Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Das Kultusministerium erarbeitet ein Konzept zur stufenweisen weiteren Öffnung.
Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und den Akademien des Landes bleibt bis zum 3.05.2020ausgesetzt. Er wird zum 20.04.2020 aber in digitalen Formaten wieder aufgenommen.
Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und wird erweitert. Hierzu erarbeitet das Kultusministerium ein entsprechendes Konzept.
Außer-Haus-Verkauf
Erlaubt ist nun der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen.
Weiterhin geschlossen
Weiterhin geschlossen bleiben folgende Betriebe:
- Gastronomiebetriebe, abgesehen vom Außerhaus-Verkauf
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Spielplätze
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
Mit der fünften Änderung der Corona-Verordnung beschließt die Landesregierung vorsichtige Lockerungen im Bereich von Wirtschaft und Schulen. Das Vorgehen orientiert sich am Schutz der Gesundheit und steht gleichzeitig im Einklang mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen.
Weitere Informationen unter:
https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/vorsichtige-lockerungen-der-corona-verordnung-im-bereich-von-wirtschaft-und-schulen/
Download:
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2020-04-17-2000-CoronaVO-konsolidiert-Reinschrift.pdf (80,3 KB) | 18.04.2020 | 80,3 KB |
Hilfsfonds für krisenbedingt in Not geratene Bürger
Spenden mit dem Verwendungszweck „Hilfsfonds der Vereine“ können an die IG Eppelheimer Vereine und Organisationen e.V. bei der Sparkasse Heidelberg auf das Konto DE43 6725 0020 0009 2869 85 oder bei der der Heidelberger Volksbank auf das
Konto DE62 6729 0000 0149 6166 32 eingezahlt werden.
Bei Wunsch einer Spendenbescheinigung durch die IG Eppelheimer Vereine und Organisationen e.V. bitte eine Email mit Nennung der Adresse an vereinssprecher@gmail.com
Die Maschen der Betrüger am Telefon sind variantenreich und haben alle nur ein Ziel: Sie wollen ihren Opfern Geld aus der Tasche ziehen. Aktuell nutzen sie dafür auch die Situation rund um die Corona-Pandemie aus. Die Kriminellen geben sich dabei als falsche Polizisten, falsche Enkel oder Nachhilfelehrer aus. Die Polizei zeigt, wie sich jeder vor Betrug am Telefon schützen kann (Quelle: www.polizei-beratung.de).
Insbesondere ältere Menschen werden derzeit Opfer einer Abwandlung des Enkeltricks im Zusammenhang mit den Corona-Virus. Am Telefon geben sich die Täter als Angehörige aus und behaupten, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein. Die Kriminellen täuschen vor finanzielle Unterstützung für die Behandlung zu benötigen. Sie bitten ihre Opfer um Geld und andere Wertgegenstände, die ein Freund abholen wird.
Personen, die von erkrankten Angehörigen telefonisch kontaktiert werden, sollten bei Geldforderungen besonders misstrauisch werden!
Fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, den Namen des Enkels, der Nichte usw. selbst zu nennen. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Namen zu erraten. Wenn Sie Anrufer nicht sofort erkennen: Fragen Sie nach Dingen / Begebenheiten, die nur der echte Verwandte kennen kann. Rufen Sie Verwandte unter der Ihnen bekannten Telefonnummer zurück. Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Ihnen die Situation verdächtig erscheint.
Betrüger geben sich am Telefon als angebliche Mitarbeitende eines Gesundheitsamtes aus und fordern dazu auf, einen Corona-Test zum Preis von lediglich 5000-7000 € durchzuführen. Eine Abwandlung des Vorgehens ist, dass Täter unter dem gleichen Vorwand bei Betroffenen an der Haustür klingeln und so versuchen in die Wohnung zu kommen.
Lassen Sie sich nicht darauf ein kostenpflichtige Tests auf Covid-19 an der Haustür und nach telefonischer Aufforderung durchzuführen. Fragen Sie Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt, ob ein Test für Sie angeordnet wurde. Übergeben Sie kein Geld an vermeintliche Tester an Ihrer Haustür. Lassen Sie sich auch durch Drohungen nicht verunsichern. Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher: Sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei unter 110.
Weitere Informationen und Tipps zum Schutz vor Kriminalität finden Sie unter www.polizei-beratung.de
Notruf und Beratung für sexuell misshandelte Frauen und Mädchen Mannheim
Spezialisierte Beratungsstelle für alle Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Frauen
Erreichbar Montag bis Freitag
Tel. 0621/10033
www.maedchennotruf.de
team@maedchennotruf.de
Kinderschutzzentrum Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis
Beratungsstelle für alle, die mit dem Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche konfrontiert sind.
Erreichbar Montag bis Freitag
Tel. 06221/7392-132
Es wird auch Beratung per Video angeboten.
www.awo-heidelberg.de
Kinderschutz-Zentrum@awo-heidelberg.de
Psychologische Beratungsstelle für Erziehungs-, Paar- und Lebensfragen der Ev. Kirche in Mannheim
Informationen für Familien und Ratsuchende, Hilfe und Entlastung durch Fachkräfte
Erreichbar Montag bis Freitag
Tel. 0621/280 00 287
Es wird auch Beratung per Video angeboten.
Mailberatung über Homepage.
www.pb.ekma.de
Elterntelefon Deutscher Kinderschutzbund
Beratungsangebot für Eltern - kostenlos, anonym und vertraulich.
Erreichbar Montag bis Freitag
Tel. 0800/1110550
Kinderschutzbund Mannheim
Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien.
Erreichbar Montag bis Freitag
Tel. 0621/22011
www.kinderschutzbund-mannheim.de
info@kinderschutzbund-mannheim.de
Interventionsstelle für Männer Heidelberg
Für Männer, die Unterstützung zur Deeskalation schwieriger Familiensituationen wünschen.
Erreichbar Montag bis Freitag
Tel. 06221/600101
Videositzung per Skype möglich
www.fairmann.org
info@fairmann.org
Männer-Notruf Heidelberg
Für Männer, die Gewalt erfahren oder erfahren haben.
Erreichbar Montag bis Freitag
Tel. 06221/6516767
Videositzung per Skype möglich
www.fairmann.org
info@fairmann.org
Das Jungentelefon (neu) Heidelberg
Eigene Telefonzeit für Jungen, die Gewalt erfahren oder erfahren haben
Erreichbar Montag bis Freitag jeweils 14-15 Uhr
Tel. 06221/6516767
Videositzung per Skype möglich
www.fairmann.org
info@fairmann.org
Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz Heidelberg
Auf der Homepage der Stadt Heidelberg finden Sie viele Hilfsangebote, die Sie, wo immer Sie Bedarf wahrnehmen, an Familien weitergeben können:
https://www.heidelberg.de/hd/erreichbarkeit+sozialer+einrichtungen+in+heidelberg.html
Außerdem möchten wir Sie auf eine neue überregionale Kommunikations- und Transferplattform für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie www.forum-transfer.de hinweisen. Die Plattform enthält neben vielen weiteren auch Hinweise für den Bereich
- der Frühen Hilfen: https://www.forum-transfer.de/handlungsfelder/fruehe-hilfen.html
- des Kinderschutzes: https://www.forum-transfer.de/handlungsfelder/kinderschutz.html
- sowie für Schwangeren-, Erziehungs- und Familienberatung: https://www.forum-transfer.de/handlungsfelder/schwangeren-erziehungs-und-familienberatung.html
Der Arbeitskreis Prävention der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin äußert sich ebenfalls zu den Herausforderungen im medizinischen Kinderschutz: https://www.dgkim.de/leitlinien/arbeitskreis-praevention/covid-19-eine-herausforderung-fuer-den-praeventiven-kinderschutz
Der UBSKM hat die Website www.kein-kind-alleine-lassen.de ins Netz gestellt. Auf der Website finden Menschen Flyer, die sie ausdrucken und im Hausflur, im Ladenfenster, im Supermarkt aushängen können. Auf den Flyern stehen die wichtigsten Notrufnummern oder Tipps für Kinder und Jugendliche, was sie tun können, wenn sie in Gefahr sind und wo sie jemanden erreichen, der ihnen hilft.
Beratungs- und Koordinierungsstelle Psychosoziale Notfallversorgung Rhein-Neckar - BeKo RN
Beratung von Betroffenen von hoch belastenden Ereignissen für Mannheim, Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis
Erreichbarkeit siehe Internetseite (AB vorhanden)
Tel. 06221/7392-116
mail@beko-rn.de
www.beko-rn.de
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UBSKM Hilfe-Flyer.pdf (113,2 KB) | 17.04.2020 | 113,2 KB |
Sie sind Bedarfsträger (Krankenhäuser, Alten-/Pflegeheime, Arztpraxen,...) und benötigen Schutzausrüstung?
Da keine Verteilung an kreisangehörige Gemeinden vorgesehen ist, melden Sie Ihren Bedarf bitte direkt über den Landkreis an. Nutzen Sie hierfür bitte folgende Mailadresse:
BedarfCovid19@Rhein-Neckar-Kreis.de
Grünschnitt holzig kann ab sofort gebührenfrei zur Abholung angemeldet werden
Seit dem 16.03.2020 bleiben aufgrund der Corona-Pandemie sämtliche AVR Anlagen bis auf Weiteres geschlossen, Abholungen auf Abruf sind mit Ausnahme von Sperrmüll und Altholz vorübergehend eingestellt. Im Gegenzug bietet die AVR Kommunal ab Montag, den 20.04.2020, in allen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises die gebührenfreie Grünschnittabholung nach vorheriger Anmeldung an.
Der Frühling ist da! Die Sonne scheint, die Vögel zwitschern und der heimische Garten blüht. Die Folge ist ein immer weiter steigendes Aufkommen an Grünschnitt und Gartenabfällen, die entsorgt werden müssen.
„Wir verstehen, dass momentan viel Grünschnitt anfällt“, sagt Gerhard Barthel, Bereichsleiter Entsorgungslogistik. „Die Leute sind zu Hause, haben Zeit und arbeiten in ihrem Garten.“ Aus diesem Grund will die AVR Kommunal den Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Neckar-Kreises entgegenkommen und bietet ab Montag, den 20.04.2020, die gebührenfreie Abholung von Grünschnitt holzig am Grundstück an.
Die Abholung erfolgt nur nach einer vorherigen Anmeldung, entweder telefonisch unter 07261/931-310, per E-Mail an auftragsannahme@avr-kommunal.de oder online unter www.avr-kommunal.de.
Zum Grünschnitt holzig gehören ausschließlich Strauch- und Baumschnitt aus der häuslichen Gartenpflege (ohne Rasenschnitt und Laub), der auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passt. Organische Abfälle wie Rasenschnitt, Laub und Biomüll können über die braune BioEnergieTonne entsorgt werden.
Die Gesamtmenge an bereitgestelltem Grünschnitt ist auf vier Kubikmeter begrenzt. Die einzelnen Stücke dürfen nicht schwerer als 25 kg sein und einen Durchmesser von maximal 20 cm sowie eine Länge von 1,5 m haben. Der Grünschnitt darf nicht in Säcken verpackt bereitgestellt werden. Für eine reibungslose Abholung ist es wichtig, dass der Grünschnitt bereits ab 5:00 Uhr ebenerdig und frei zugänglich an der mit Sammelfahrzeugen anfahrbaren Grundstücksgrenze und in für die Müllwerker gut zu greifenden Haufen bereit liegt. Die Anwesenheit des Grundstückseigentümers oder Mieters ist bei der Abholung nicht erforderlich.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind die AVR Anlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg, die Deponien Wiesloch und Sinsheim sowie das AVR Service-Center in der Dietmar-Hopp-Straße für Kunden und Anlieferer weiterhin bis auf Weiteres geschlossen. Dies betrifft auch die Anlage der AVR GewerbeService GmbH in Heidelberg. Zudem wird die Schadstoffsammlung weiterhin ausgesetzt und die öffentlichen Termine, wie z. B. die Abfallberatung vor Ort, sind bis auf Weiteres abgesagt. Aufgrund der angespannten Personalsituation ist auch die Abfuhr von Elektrogeräten, Metallschrott und Alttextilien bis auf Weiteres eingestellt.
Die Behälterabfuhr sowie die Abholung von Sperrmüll- und Altholz finden uneingeschränkt statt. Die AVR ist auch weiterhin telefonisch für Ihre Kunden unter den bekannten Telefonnummern erreichbar.
Nachstehend finden Sie den Eltern-Ratgeber in Corona-Zeiten, herausgegeben von der AGJ Freiburg zum Download.
Vielleicht kann er Ihnen eine Stütze sein in diesen Zeiten.
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ElternWissen Corona.pdf (635,6 KB) | 10.04.2020 | 635,6 KB |
Nachstehend finden Sie eine Ansprache von Bürgermeisterin Patricia Rebmann zur Corona-Lage.
Den textlichen Inhalt finden Sie nochmals darunter zum nachlesen.
Liebe Eppelheimerinnen und Eppelheimer,
sonnige Ostertage stehen vor uns und es ist nach wie vor eine schwierige Situation für uns alle. In Eppelheim gab es bisher 25 positiv getestete Personen. Aktuell gibt es noch 9 Erkrankte und es ist unser aller Aufgabe weitere Infektionen zu vermeiden. Dies können wir durch das fortdauernde Einhalten der Beschränkungen erreichen. Nie hätte ich geglaubt, dass ich Sie einmal darum bitten muss, an den höchsten christlichen Feiertagen auf persönliche Besuche zu verzichten. Dennoch bitte ich heute darum, dass Sie im Moment den Kontakt zu lieben Menschen per Mail, Telefon oder Computer aufrechterhalten. Wenn wir jetzt durchhalten, können wir unsere Lieben sicher schneller wieder in die Arme schließen.
Heute stehe ich vor dem Haus Edelberg. Hier gibt es eine besondere Ausgangsbeschränkung und Besuche sind derzeit auch nicht möglich. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Freude zu machen, möchte ich alle Kinder und Jugendlichen dazu aufrufen etwas zu malen, zu basteln oder auch einen Brief zu schreiben. Die Einrichtungsleiterin wird alle Einsendungen sammeln und für die Bewohner bereitstellen. Ende nächster Woche ziehen wir drei Einsendungen aus einem Lostopf und dann könnt Ihr sogar noch einen kleinen Preis gewinnen für Eure gute Tat.
Ostern soll für uns alle nicht ausfallen. Es ist nämlich ganz und gar riicht abgesagt. Es ist nur anders. Um das Gefühl dieses für uns wichtigen Festes in die Wohnzimmer zu bringen haben sich die beiden Kirchengemeinden etwas ausgedacht. Ab Samstag, um 21 Uhr, finden Sie ein Video zum Entzünden der Osterkerze auf eppelheim.de und auf ekieppelheim.de. Das Osterlicht können Sie ebenfalls mit nach Hause nehmen, denn in den Kirchen liegen Kerzen bereit.
Ich wünsche Ihnen in dieser ungewöhnlichen Zeit ein frohes Osterfest und gute Gesundheit!
§ 1 Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Abs. 5 Nr. 2: Wegen der zwischenzeitlich pandemischen Ausbreitung des Corona-Voraus hat das RKI angekündigt, alle Risikogebiete aufzuheben. Daher wird der Ausschlusstatbestand für Kinder, die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gestrichen. Vgl. hierzu auch untenstehende Hinweise zu § 3a (neu), aus dem sich eine grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland rückkehrende Personen ergibt.
§ 3 Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen
Abs. 3 Nr. 1: redaktionelle Änderung
Abs. 5a (neu): Veranstaltungen zur Ausbildung oder Qualifikation für Berufe in der kritischen Infrastruktur, können durch die fachlich zuständigen Ministerien nunmehr ermöglicht werden, wenn dies der Behebung von Personalknappheit dient.
§ 3a (neu) Verordnungsermächtigung für Maßnahmen für Ein- und Rückreisende
Das COVID-19-Virus breitet sich in vielen Staaten weltweit mit hoher Dynamik aus. Deshalb ist -anders als bei einem regionalen Ausbruchsgeschehen- die Ausweisung von ausländischen Risikogebieten durch das Robert-Koch-Institut fachlich nicht mehr länger sinnvoll. Dadurch wird es erforderlich, dass aus dem bisher nach Risikogebieten differenzierten Ansatz beim Umgang mit Einreisen nach Deutschland nun eine für jeweils alle Drittstaaten und die EU-Staaten einheitliche Vorgehensweise festgelegt wird. Diesbezüglichen Beschlüssen auf Bundesebene folgend, hat das Land nun eine Verordnungsermächtigung geschaffen, wonach besondere Maßnahmen für Ein- und Rückreisende eingeführt werden können.
In dieser noch zu erlassenden Verordnung soll insbesondere geregelt sein: Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einreisen, haben sich bei den zuständigen Behörden zu melden; sie können unter Beobachtung gestellt und mit beruflichen Tätigkeitsverboten belegt werden. Zuwiderhandlungen seien bußgeldbewehrt.
Mit dem Erlass dieser Verordnung des Sozialministeriums wird für Freitag, 10.04.2020 gerechnet, sodass sie dann voraussichtlich am 11.04.2020 in Kraft treten kann. Wir informieren insoweit per E-Mail zu gegebener Zeit.
§ 4 Schließung von Einrichtungen
Abs. 1 Nr. 5a (neu): Sportboothäfen werden geschlossen, soweit nicht die Benutzung zur unaufschiebbaren Sicherung der Boote vor Verlust oder Beschädigung, zum Ein- und Auswassern, zur Aufrechterhaltung der beruflichen Bootsnutzung (z.B. Berufsfischerei) oder zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten auf dem Gelände (z.B. Bootsarbeiten durch Gewerbetreibende) erforderlich ist.
Abs. 1 Nr. 9: Es wird klargestellt, dass auch jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes (nicht nur in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen) untersagt ist.
Abs. 2: Die Verordnungsermächtigung für das Sozialministerium wird angepasst.
Ausnahmetatbestand – geöffnete Einrichtungen:
Abs. 3 Nr. 2: Mobile Verkaufsstellen für landwirtschaftliche Produkte werden ausdrücklich erlaubt. Dies war ein nachdrückliches Anliegen des Gemeindetags in den letzten Tagen, und findet sich so auch in den Auslegungshinweisen von heute, 9.00 Uhr.
Abs. 3 S. 4: Der Öffnungstatbestand wird – erwartungsgemäß – um den Karfreitag (10.04.2020) und Ostersonntag (12.04.2020) reduziert. Vgl. hierzu BM/OB-Info von heute Nachmittag und aktuelle Auslegungshinweise (von heute, 9.00 Uhr) des Wirtschaftsministeriums.
§ 5 Erstaufnahmeeinrichtungen (neu)
Personen, die in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung gemäß § 3 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) aufgenommen werden, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Beginn ihrer Unterbringung gemäß § 6 Absatz 1 FlüAG den ihnen jeweils zugewiesenen Unterbringungs- und Versorgungsbereich nicht verlassen.
§ 6 Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen
Abs. 1: Der aktuellen Verordnung des Sozialministeriums entsprechend, wird das Besuchsverbot in Pflegeheimen u.a. klargestellt (bisher: dürfen „grundsätzlich“ nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden).
Abs. 2 S. 3 (neu): Es wird eine Ausnahme vom Betretungsverbot statuiert, wenn „mit Blick auf die körperliche Konstitution der Bewohner nicht von einem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen werden muss.“
§ 6a Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen (neu)
Es wird klargestellt, dass zahnärztliche Behandlungen nur noch bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen (Notfälle) behandelt werden dürfen.
§ 7 Betretungsverbote
Der Logik der weggefallenen RKI-Risikogebietsausweisungen folgend, wird das Betretungsverbot von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Hochschulen, auf jene Personen eingegrenzt, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Auch hier gilt, dass allen Reiserückkehrern nach § 3a (neu) eine grundsätzliche Quarantäne über 14 Tage angeordnet wird.
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
Anpassungen im Sinne der vorstehenden materiellen Änderungen.
Weitere Informationen unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Download:
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200409 Vierte VO der LReg zur Aenderung der CoronaVO.pdf (89,5 KB) | 10.04.2020 | 89,5 KB |
+++ Bitte beachten Sie, dass diese Auslegungshinweise kontinuierlich aktualisiert werden +++
Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sah sich die Landesregierung zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maß-nahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu erlassen (Corona-Verordnung). Nachfolgende Auflis-tung dient als ergänzende Auslegungshinweise, welche Einrichtungen nach der Corona-Verordnung nicht mehr betrieben werden dürfen.
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Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung.pdf (69,8 KB) | 10.04.2020 | 69,8 KB |
Der Ministerrat hat heute (07.04.2020) über weitere Maßnahmen in Einrichtungen der Altenhilfe beraten und Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen beschlossen. Das Ministerium für Soziales und Integration hat die als Anlage 1 (download unten) beigefügte Verordnung des Sozialministeriums zur Untersagung des Verlassens bestimmter Einrichtungen zum Schutz besonders gefährdeter Personen vor Infektionen mit Sars-CoV-2 (Corona-Verordnung Heimbewohner - CoronaVO Heimbewohner) heute Abend auf seiner Website durch öffentliche Bekanntmachung notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes:
https://sozialministerium.badenwuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-verschaerftausgangsbeschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen/
Download:
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R 32706 - Coronavirus SARS-CoV-2COVID-19 - CoronaVO Heimbewohner.pdf (22 KB) | 08.04.2020 | 22 KB |
Derzeit erreichen das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises zahlreiche Anfragen zum Umgang mit Haustieren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass das Coronavirus – COVID-19 – eine Krankheit ist, die von Mensch zu Mensch übertragen wird. Der Hauptübertragungsweg ist dabei die Tröpfcheninfektion. „Bisher gibt es keinen Beweis dafür,
dass ein Tier das Virus auf den Menschen oder auf andere Tiere übertragen kann. Tiere sind also nach derzeitigem Wissensstand keine Infektionsquelle für Menschen“, informiert Amtsleiter Dr. Lutz Michael. Allerdings wurde das Virus in seltenen Fällen auch beim Tier gefunden. Aber das spiele offensichtlich keine Rolle bei der Ausbreitung der Epidemie.
Für Haustiere wie Hund und Katze werden deshalb derzeit keine weiteren Maßnahmen wie z. B. eine Quarantäne empfohlen. Das Coronavirus COVID-19 ist bei Tieren weder melde- noch anzeigepflichtig. Als Virusausscheider kommen sie
nicht infrage. Daher ist es momentan nicht angezeigt, Laboruntersuchungen bei Heimtieren auf das Virus durchzuführen. Natürlich gelten besonders für Tierhalter die Prinzipien einer gründlichen Hygiene. Gerade wenn man mit Tieren in Kontakt
gekommen ist, sollte das gründliche Händewaschen mit Wasser und Seife selbstverständlich sein.
Auch die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung, die die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen sollen, führen bei Tierhaltern zu Nachfragen beim Veterinäramt. Wie Dr. Michael betont, muss trotz aller Beschränkungen der Bewegungsfreiheit
die notwendige Versorgung und Bewegung von Haus- und Nutztieren selbst mit minimalem Personal sichergestellt werden. Hundehalter dürfen „Gassi gehen“, solange nicht eine Quarantäne angeordnet wurde. Dann müssen andere Personen beauftragt werden, die sich um die Tiere kümmern. Hundebesitzern empfiehlt das Veterinäramt, das Tier während der Dauer der Quarantäne einer Hundepension oder einem Hundesitter anzuvertrauen.
Weitere Informationen können auf der Infoseite des Rhein-Neckar-Kreises
https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus abgerufen werden.
Nachstehend finden Sie eine Ansprache von Bürgermeisterin Patricia Rebmann zur Corona-Lage.
Den textlichen Inhalt finden Sie nochmals darunter zum nachlesen.
Liebe Eppelheimerinnen und Eppelheimer,
das schöne Wetter lädt uns ja gerade dazu ein, dass wir uns an der frischen Luft bewegen. Natürlich ist es in der aktuellen Lage dennoch besser zuhause zu bleiben.
Wenn Sie in der Natur unterwegs sein möchten, dann achten Sie bitte gut auf sich selbst und auf Ihre Mitmenschen. Halten Sie den nötigen Abstand von 1,50 Meter ein, auch auf unseren Feldwegen. Maximal 2 Personen oder eine Familie in Haushaltsgemeinschaft können gemeinsam unterwegs sein.
Bitte betreten Sie auch keine Felder – unsere Landwirte haben dort die Frühjahrsarbeiten zu erledigen und sind teilweise mit schweren Maschinen unterwegs.
Hundebesitzer sollten Ihre Tiere nah bei sich behalten, denn es werden sicherlich viele Menschen auf unseren Wegen unterwegs sein. Gegenseitige Rücksicht verhindert Stress bei Mensch und Tier.
Jeden Tag wird es schwerer sich an die Beschränkungen zu halten. Gerade junge Menschen möchten sich in Ihrem Freundeskreis aufhalten und ohne Eltern Ihre Freizeit verbringen.
Euch möchte ich heute direkt ansprechen. Bitte haltet Euch ebenfalls nur zu zweit draußen auf. Es geht um Eure Gesundheit und die Eurer Eltern und Großeltern.
Und das Beste ist, es geht auch irgendwann wieder vorbei. Lasst uns gemeinsam durchhalten. Nicht vergessen – Abstand ist Anstand
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen. Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die BA ist nicht Absender dieser Mail. Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 45555 20. Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.
(Bundesagentur für Arbeit)
Viele Pflegekräfte, die derzeit in Baden-Württemberg nicht in der Pflege arbeiten, haben spontan angeboten, das Land in der Corona-Krise zu unterstützen und in Krankenhäusern sowie stationären und ambulanten Einrichtungen auszuhelfen.
Die Plattform #pflegereserve bringt diese Freiwilligen schnell und unbürokratisch mit medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zusammen, die weitere professionelle Unterstützung benötigen. Die Plattform ist eine Initiative aus der Zivilgesellschaft und wird betrieben von der Bertelsmann Stiftung. Auf Initiative des Ministeriums für Soziales und Integration ruft ein breites Bündnis von Institutionen, Verbänden und Organisationen in Baden-Württemberg ab heute Pflegekräfte dazu auf, sich dort zu registrieren.
Registrierung unter:
https://pflegereserve.de/#/bw
Weitere Informationen:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/pflegereserve/
In den kommenden Wochen dürfen wir mit steigenden Temperaturen rechnen. Aufgrund der Coronakrise sind viele Spaziergänger, Radfahrer sowie Hundehalter auf Feld und Flur unterwegs. Wir Landwirte im Land haben hingegen mit unseren Frühjahrsarbeiten auf den Feldern und Wiesen begonnen und sind vermehrt mit schwerem Gerät auf den Feldwegen unterwegs. Wir möchten, dass Sie sich in der von uns mitgestalteten Kulturlandschaft wohlfühlen und bitten daher alle Mitbürger um erhöhte Achtsamkeit und weisen darauf hin, landwirtschaftliche Flächen möglichst nicht zu betreten, Hunde anzuleinen und Abfälle dort nicht zu entsorgen.
Auf heimischen Äckern und Flächen produzieren wir neben Getreide auch frische Produkte wie Obst, Beeren, Salat und vieles mehr, das direkt vom Feld in die Ladentheke kommt. Die hohen Qualitätsansprüche an die Rohstoffe können Landwirte nur mit Unterstützung der Freizeitsuchenden und Hundehalter erfüllen. Wir bitten daher alle Hundehalter, ihre Tiere von diesen Flächen fernzuhalten und Hundekot zu entfernen. Verunreinigtes Erntegut ist gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Landwirte gleichermaßen.
Auf Wiesen produzieren Landwirte Futter für unsere Rinder, Schafe, Pferde und Ziegen. Die Verunreinigung von Grünland mit Hundekot kann eine große Gefahr für die Gesundheit von Nutztieren darstellen. Vor allem für trächtige Rinder kann die Aufnahme von verunreinigtem Futter zu Fehlgeburten führen. Abfälle wie beispielsweise Dosen oder Flaschen können in den Futterkreislauf von Nutztieren gelangen, diese erheblich verletzen oder gar vergiften. Zudem kann solcher Müll oder auch Hundespielzeug teure Schäden an Maschinen verursachen. Jogger, Fahrradfahrer, Reiter und Spaziergänger nutzen gerne Wege und Flächen, die auch landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Im Frühjahr sind aufgrund von Feldarbeiten die Landwirte ebenfalls verstärkt auf ihren Äckern und Wiesen, zudem ist ggf. mit unvermeidbaren Verschmutzungen zur rechnen.
Wir bitten daher alle Beteiligten um gegenseitige Rücksichtnahme und ein tolerantes Miteinander. Herzlichen Dank.
(Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V.)
Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen.
Den Antrag können Sie online stellen.
Welche Regelungen bei wegfallendem Einkommen durch die Corona-Pandemie seit dem 1. April gelten, erfahren Sie hier:
www.bmfsfj.de/kiz
Gerade in der aktuellen Lage fragen sich viele Menschen, wie sie sich sicher und geschützt Hilfe, zum Beispiel für den Einkauf, die Abholung von Medikamenten oder den Hundespaziergang, organisieren können.
Weil auch Haustürbetrüger diese Notlage ausnutzen könnten, empfiehlt die Polizei aufmerksam zu sein.
In nachstehendem Dokument finden Sie einige Tipps der Polizei zum Umgang mit genannten Themen:
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200327 - INFOBLATT - Nachbarschaftshilfe - Tipps für HILFESUCHENDE.pdf (216,2 KB) | 31.03.2020 | 216,2 KB |
Angebot im Spätverkehr sowie auf einzelnen Buslinien wird ausgeweitet
Seit Montag, 23. März 2020, fährt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) auf behördliche Empfehlung einen reduzierten Sonderfahrplan. Nachdem aktuell nur bis etwa 22 Uhr gefahren wird, reagiert das Unternehmen nun auf Hinweise von Fahrgästen und Institutionen und wird ab Montag, 30. März, das Angebot nach 22 Uhr deutlich ausweiten.
Der neue Fahrplan wird so gestaltet sein, dass im gesamten Verkehrsgebiet der rnv bis etwa 23 Uhr noch Fahrten von den Stadtzentren in umliegende Stadtteile angeboten werden.
In Ludwigshafen wird im morgendlichen Berufsverkehr der Schienenersatzverkehr mit Bussen auf der Linie 7 auf einen 10-Minuten-Takt verstärkt. Der Schienenersatzverkehr auf der Linie 6 wird im Berufsverkehr ebenfalls punktuell verstärkt.
Zwischen Mannheim und Ludwigshafen werden die Fahrzeiten der Linie 6 angepasst, um in Verbindung mit der Linie 4 einen gleichmäßigeren Takt zwischen den beiden Städten herzustellen.
In Mannheim beginnt der Betrieb auf der Linie 2, der Linie 3, der Linie 7 sowie der Buslinie 48 etwa eine Stunde früher, um dem Schichtbeginn in verschiedenen Firmen und Kliniken besser Rechnung zu tragen. Außerdem werden im morgendlichen Berufsverkehr zusätzliche Fahrten mit größeren Fahrzeugen auf der Linie 58 angeboten.
In Heidelberg werden im morgendlichen Berufsverkehr zusätzliche Busse auf der Linie 32 zwischen Hauptbahnhof und Neuenheimer Feld eingesetzt, um Berufspendler, die mit dem Regionalverkehr anreisen, den Weg zur Arbeit zu erleichtern. Zwischen 6.33 Uhr und 8:33 Uhr wird auf der Linie 32 zudem ein 10-Minuten-Takt eingerichtet. An Samstagen und Sonntagen verkehren ab etwa 4.30 Uhr zudem einzelne Moonliner, um ein gewisses Grundangebot zu gewährleisten.
Fahrplanauskunft und Aushangfahrpläne im Internet
Die rnv bittet Ihre Kunden, sich mittels der digitalen Fahrplanauskunft im Internet unter www.rnv-online.de und www.vrn.de über die Abfahrtszeiten auf den für sie relevanten Linien zu informieren. Ab Sonntag, 29. März, 15 Uhr, stehen unter www.rnv-online.de/aushangfahrplaene, auch die Aushangfahrpläne für die einzelnen Haltestellen zur Verfügung.
rnv bittet um gegenseitige Rücksichtnahme
Die weiteren Anpassungen haben unter anderem das Ziel, die Fahrzeugauslastung auch im Berufsverkehr soweit zu reduzieren, dass Fahrgäste einen gewissen Sicherheitsabstand zueinander einhalten können. Dennoch wird es vereinzelt für Fahrgäste nicht möglich sein, einen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Die rnv appelliert daher dringend an Ihre Kunden, nur Fahrten anzutreten, die unbedingt nötig sind, und im Fahrzeug sowie an den Haltestellen die empfohlenen Hygieneregeln
Die Landesregierung hat am 28.03.20 die Dritte Verordnung zur Änderung der CoronaVO erlassen. Die Änderungen treten am 29.03.20 Kraft.
Die konsolidierte Fassung der CoronaVO vom 28.03.2020 können Sie nachstehnd downloaden.
Weiterführende Informationen unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
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2020 03 28 CoronaVO-konsolidiert Reinschrift.pdf (69,4 KB) | 30.03.2020 | 69,4 KB |
Den Bußgeldkatalog finden Sie nachstehend zum download oder online unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeldkatalog.pdf
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Bußgeldkatalog Corona-Verordnung.pdf (19 KB) | 30.03.2020 | 19 KB |
Nachstehend finden Sie eine Ansprache von Bürgermeisterin Patricia Rebmann zur Corona-Lage.
Den textlichen Inhalt finden Sie nochmals darunter zum nachlesen.
Liebe Eppelheimerinnen und Eppelheimer,
Corona und ich werden keine Freunde und ich glaube Ihnen geht es da ähnlich.
Neben den gesundheitlichen Risiken treffen uns auch wirtschaftliche Folgen. Einige von uns bedroht dies existenziell. Falls Sie können, kaufen Sie bitte bei unseren lokalen Anbietern. Eine Übersicht gibt Ihnen unsere Homepage. Dort können sich alle Abhol- und Lieferdienste die gerade tätig sein dürfen, eintragen. Die Liste wird laufend erweitert.
Über unsere Homepage finden Sie alles, was Bund und Land bereits entschieden haben, um Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen zu unterstützen.
Ich selbst habe entschieden, den Eltern durch das Aussetzen des Kita-Gebühreneinzuges finanziell etwas Luft zu geben. Ich danke dem Gemeinderat, dass ich notwendige Entscheidungen unkompliziert und schnell treffen kann. Auch das Land macht sich bereits Gedanken wie mit den Kitagebühren am Ende umgegangen werden soll.
Ihr Rathaus ist zuverlässiger Partner in dieser schweren Situation und wir sind per Mail (info@eppelheim.de) oder Telefon (06221 7940) weiter für Sie erreichbar. An der Pforte finden Sie für den Notfall von 08:30 Uhr bis 12 Uhr und dienstags und mittwochs von 14-16 Uhr auch einen persönlichen Ansprechpartner.
Wenn sie Hilfe für den Alltag suchen oder einfach nur mal reden möchten, dann wenden Sie sich bitte an die Nummer 06221 4352430. Die beiden Kirchengemeinden unterstützen uns alle mit vielen Ehrenamtlichen am Hilfetelefon oder per Mail unter: hilfegebenhilfenehmen@gmx.de
Ich bedanke mich bei Ihnen, liebe Eppelheimerinnen und Eppelheimer, dass Ihnen der Ernst der Lage sehr bewusst ist.
Es ist schwer, aber Sie machen das gut.
Die aktuellen Einschränkungen werden in unserer Stadt sehr gut angenommen und das nimmt mir einen Teil der Sorge um Sie von den Schultern.
Das wichtigste ist jetzt, dass unser heruntergefahrenes öffentliches Leben einen nachhaltigen Nutzen bringt. Und das klappt nur, wenn wir uns lange genug an die Einschränkungen halten.
Unser Einzelhandel arbeitet in den Lagern und der Logistik jeden Tag der Woche daran, dass die Lücken in den Regalen schnell wieder geschlossen sind. Hamstern ist also nicht notwendig und schon gar nicht solidarisch.
Freundlichkeit, Nächstenliebe und Mitgefühl überbrücken auch eine Distanz von 1,50 m.
Halten Sie durch und vor allem bleiben Sie gesund.
Aufgrund der aktuellen Lage ist die Pforte im Rathaus derzeit eingeschränkt zu folgenden Zeiten besetzt:
- Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag und Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wir bitten Sie weiterhin von persönlichen Vorsprachen im Rathaus abzusehen und Ihre Vorsprache vorab per Mail oder telefonisch abzuklären.
Für Angelegenheiten im Bürgeramt/Gewerbeamt benutzen Sie bitte die Rufnummern 06221-794-120 oder 06221-794-124 oder senden Sie eine Mail an buergeramt@eppelheim.de.
Für allgemeine Anfragen nutzen Sie wie üblich die Rufnummer 06221-794-0 oder senden Sie eine Mail an info@eppelheim.de.
Die genannten Rufnummern sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
-Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
-Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Erreichbarkeit der Mitarbeiter(innen) im Rathaus in den einzelnen Fachbereichen ebenfalls auf die Zeiten:
-Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
-Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
begrenzt ist.
Sollte ein(e) Mitarbeiter(in) unter der Direktdurchwahl nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die 06221-794-0 oder senden Sie eine Mail an info@eppelheim.de.
Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen.
Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens Donnerstag, den 26.03. unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV, direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.
ACHTUNG! Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre jeweils zuständige Krankenkasse.
Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie hier zum download:
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Muster Sozialabagenstundung.pdf (81,8 KB) | 26.03.2020 | 81,8 KB |
Die Grünschnittumladestation in der Birkigstraße ist aufgrund präventiver Gesundheitsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen.
Die AVR Anlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg sind zurzeit auch geschlossen.
Informationen zur Abfallbesteitigung finden Sie immer aktuell auf der Homepage der AVR:
www.avr-kommunal.de
Die Komödie „Vom Winde verweht“ am 02. April 2020 ist ersatzlos abgesagt, hier gibt es leider keinen Ersatztermin.
Der Eintrittspreis wird bei Rückgabe der Karten erstattet.
Bitte melden Sie sich unter Telefon 06221 / 79 44 02 oder per E-Mail an rudolf-wild-halle@eppelheim.de.
Das Corona-Virus muss eingedämmt, die Ausbreitung verlangsamt werden. In ganz Europa ist die Reisefreiheit eingeschränkt. Das führt dazu, dass unseren Landwirten bis zu 300.000 Arbeitskräfte fehlen. Gleichzeitig können viele Menschen, die in der Gastronomie oder dem Einzelhandel beschäftigt sind, nicht arbeiten. Andere, wie Studenten, sind zum Zuhause bleiben verdammt.
Für all diese Menschen haben gibt es die Aktion "Das Land hilft".
Unter www.daslandhilft.de bringt die Plattform Menschen in den Dialog. Natürlich ist die Landwirtschaft nicht die einzige Branche, der gerade Arbeitskräfte fehlen.
Deshalb arbeitet diese Plattform auch an einer branchenübergreifenden Version von www.daslandhilft.de.
Mit dem Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg werden Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Weitere Infos erhalten Sie hier:
https://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/corona-ausland-inland/inland/faq-allgemeine-fragen-und-antragstellung-soforthilfe-4744370
Die Übermittlung des Antrags erfolgt digital über das Online-Portal des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Liebe Eltern,
seit Dienstag, den 17.03.2020 bis voraussichtlich Sonntag 19.04.2020 wurde der Betrieb der Kindergärten durch eine Rechtsverordnung des Landes ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund habe ich die Verwaltung angewiesen, den Einzug der Kindergartenbeiträge zunächst für den Monat April auszusetzen. Das bedeutet für Sie, dass in diesem Zeitraum keine Abbuchungen der Kindergartenbeiträge durch die Stadt Eppelheim erfolgen.
Dieser Zahlungsaufschub soll, in einem ersten Schritt, die für Sie ohnehin entstandenen Härten abmildern.
Am gestrigen Abend erhielt ich die Information durch den Städte- sowie den Gemeindetag, dass die Kommunen die freien und kirchlichen Träger die April-Beiträge der Eltern für die Betreuung in unseren Kindergärten aussetzen dürfen. Dies hatte ich für Eppelheim bereits kurz nach der Schließung veranlasst.
Mit dem Aussetzen der Kindergartenbeiträge ist jedoch noch keine abschließende Entscheidung verbunden, ob diese endgültig erlassen werden. Diese Entscheidung wird entweder durch das Land oder durch den Gemeinderat getroffen werden.
Ministerpräsiden Kretschmann hat am 24.03.2020 angedeutet, dass die betroffenen Kindergartenbeiträge jeweils zu einem Drittel durch Bund, Land und der jeweiligen Kommune getragen werden könnten. Ich selbst habe mich bereits seit der Schließung am 17.03.2020 für eine solche landeseinheitliche Lösung, welche eine Regelung ganz in Ihrem Sinne sein sollte, eingesetzt.
Bleiben Sie gesund
gez. Patricia Rebmann
Bürgermeisterin
Aufgrund der zahlreichen Anrufe von Unternehmen durch die Corona-Krise hat der Rhein-Neckar-Kreis entschieden, auf dem Internetportal des Kreises, ein umfangreiches Online-Informationsangebot zu veröffentichen.
Entstanden ist eine Webseite https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfe mit gebündelten Informationen, zahlreichen Verlinkungen und weiterführenden Kontaktmöglichkeiten. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und qualitätsgesichert.
Bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung ist eine Info-Hotline für Unternehmen eingerichtet.
Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter 06221 522-2167 und 06221 522-2273.
Mit einer Plakataktion bittet die Stadt Eppelheim Bürgerinnen und Bürger sich an den Aufruf der Bundesregierung zu halten und zu Hause zu bleiben und erinnert an die wichtigsten Verhaltensregeln im Umgang mit dem Corona-Virus.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, drucken Sie die Plakate gerne aus und bringen Sie in Ihrem Geschäft oder Wohnhaus an.
Nachstehend finden Sie die Möglichkeit zum Download der Plakate:
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STADT EPPELHEIM CORONAHILFEN.jpg (2,326 MB) | 25.03.2020 | 2,326 MB |
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STADT EPPELHEIM CORONAHILFEN2.jpg (2,093 MB) | 25.03.2020 | 2,093 MB |
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STADT EPPELHEIM CORONAHILFEN3.jpg (2,31 MB) | 25.03.2020 | 2,31 MB |
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STADT EPPELHEIM CORONAHILFEN4.jpg (2,214 MB) | 25.03.2020 | 2,214 MB |
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STADT EPPELHEIM CORONAHILFEN5.jpg (1,862 MB) | 25.03.2020 | 1,862 MB |
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STADT EPPELHEIM CORONAHILFEN A3.pdf (74,2 KB) | 25.03.2020 | 74,2 KB |
Der Wochenmarkt findet ab Mittwoch, den 25. März zu den gewohnten Öffnungszeiten an anderer Stelle statt.
Die Stadtverwaltung verlegt den Wochenmarkt vom Wasserturmplatz auf den Schulhof der Theodor-Heuss-Grundschule, Schulstraße 4.
Auf dem Schulhof kann der Abstand zwischen den Ständen vergrößert werden und bei einer Schlangenbildung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den vorgeschriebenen Abstand zueinander einzuhalten.
Bürgermeisterin Patricia Rebmann möchte weiherhin die Möglichkeit des Einkaufens auf dem Wochenmarkt geben und freut sich sehr gemeinsam mit den Marktbeschickern eine Lösung gefunden zu haben.
Unter folgendem Link erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld (KUG) informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen.
Die hier eingestellten Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturelle Ursachen entstehen.
Diese Seite lotst Sie durch alle Fragen und wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Weitere Formular und Anträge zum Thema Kurzarbeit:
Das Formular, das Sie benötigen, um den Arbeitsausfall anzuzeigen, können Sie herunterladen:
Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls (PDF)
Den Antrag auf Kurzarbeitergeld können Sie ebenfalls herunterladen:
Antrag auf Kurzarbeitergeld (PDF)
Sie können Kurzarbeitergeld auch online beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Kurzarbeitergeld“
Merkblatt Kurzarbeitergeld (KUG): Corona Virus: Informationen für Unternehmen
Video: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld
Ansprechpartner bei der AA Heidelberg
aufgrund eines sehr hohen Anrufaufkommens, wird eine Kontaktaufnahme über E-Mail empfohlen
Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe ist da. Ab Mittwoch können die einmaligen Zuschüsse bei den Kammern beantragt werden.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
> 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
> 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
> 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Verfahrenshinweise und weitere Informationen unter folgendem Link:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die konsolidierte Fassung der geänderten Rechtsvorordnung finden Sie nachstehend zum Download.
Die geänderte CoronaVO gilt bereits ab heute, Montag - 23.03.2020.
Die neuen Regelungen basieren auf den gestern zwischen Bund und Ländern erarbeiteten Leitlinien.
Die wichtigsten Änderungen:
- Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des Hausstands gestattet.
- Ein Mindestabstand von 1,5 m ist möglichst einzuhalten.Untersagt ist der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr
- Klarstellung, dass auch Bäckereien und Metzgereien weiterhin geöffnet bleiben dürfen
- Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öffentlicher Einrichtungen dürfen geöffnet bleiben – Mindestabstand von 1,5m zwischen den Tischen ist erforderlich (gilt auch für Speiseangebot in Notbetreuung in Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege / Schule)
-Einzelhandelsbetriebe mit Mischsortiment dürfen auch Sortimentsteile, deren Verkauf grundsätzlich nicht gestattet ist, weiter verkaufen, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt
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200322 CoronaVO konsolidierte Fassung.pdf (61,4 KB) | 23.03.2020 | 61,4 KB |
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Telefonnummern, die Hilfe bieten, wenn es gerade jetzt, wo wir alle zu Hause sind, zu Konflikten in den eigenen vier Wänden kommt:
Nachstehend zum Download:
Die Landesregierung hat gestern (20. März) ihre Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aktualisiert und konkretisiert. Die Änderungen traten heute in Kraft. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, müssen ab sofort weitere Einrichtungen und Geschäfte schließen. Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshilfen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht. Damit wird klargestellt, welche Branchen und Betriebstypen von den infektionsschützenden Maßnahmen betroffen sind und welche weiterhin geöffnet bleiben dürfen.
Handwerk und Dienstleistungen sind grundsätzlich nicht betroffen – es gibt aber Ausnahmen, die sich aus der Rechtsverordnung ergeben. Von Schließungen betroffen ist vornehmlich der Einzelhandel. So müssen unter anderem Autohäuser und Fahrradläden bis 19. April 2020 schließen, nicht jedoch Kfz- und Fahrrad-Werkstätten, die auf die Reparatur und Wartung spezialisiert sind. Das Ministerium wies darauf hin, dass Einzelhändler, die ihren Laden schließen müssen, z.B. über Hotlines, Online- bzw. Versandhandel oder andere Vertriebswege ihre Waren selbstverständlich weiterhin verkaufen dürften.
Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel. Auch Wochenmärkte, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Lieferdienste und Poststellen sowie Reinigungen bleiben geöffnet.
Die Liste wird von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Sie steht auf der Website des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
Die aktuelle Verordnung finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/.
Unternehmen, Kammern und Verbände können sich mit weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften ab sofort an das Postfach coronaverordnung@wm.bwl.de wenden.
Angebot im Spätverkehr sowie auf einzelnen Buslinien wird ausgeweitet
Seit Montag, 23. März, fährt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) auf behördliche Empfehlung einen reduzierten Sonderfahrplan. Nachdem aktuell nur bis etwa 22 Uhr gefahren wird, reagiert das Unternehmen auf Hinweise von Fahrgästen und Institutionen und wird im Verlauf der Woche das Angebot nach 22 Uhr ausweiten. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter, egal ob im Krankenhaus, der Produktion oder im Supermarkt, noch schnell und bequem nach Hause kommen. Auch im morgendlichen Busverkehr wird es Anpassungen geben. Weitere Informationen werden in Kürze bekanntgegeben.
Coronavirus - Sonderfahrplan ab 23. März
Wie angekündigt, schränkt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) gemäß der behördlichen Empfehlung, das ÖPNV-Angebot auf etwa 50% zu reduzieren, ihren Fahrplan ab Montag, 23. März, deutlich ein. Grundsätzlich orientiert sich der neue Fahrplan an dem Angebot, das normalerweise an Sonntagen gefahren wird. Allerdings beginnt der Betrieb flächendeckend bereits in den frühen Morgenstunden, um Berufspendler zur Arbeit zu bringen.
Die Bahnen fahren weitestgehend auf ihrem regulären Linienweg, allerdings fast überall im 20-Minutentakt. Dafür setzt die rnv überall dort, wo es die Haltestellengröße zulässt, entweder Zugverbände oder größere Bahnen ein, um eine starke Besetzung der Fahrzeuge zu verhindern. Dadurch soll es den Fahrgästen ermöglicht werden, Abstand zueinander einzuhalten.
Bei den Buslinien kommt es vielerorts zur Einstellung von Linien. Es entfallen vor allem die Linien, die teilweise auch durch Bahnverbindungen abgedeckt werden oder die Linien, die Institutionen anfahren, welche derzeit ohnehin geschlossen sind.Im gesamten Verkehrsgebiet wird der Betrieb flächendeckend ab etwa 22 Uhr eingestellt. Ausnahmen hiervon gibt es vereinzelt auf Linien, die Krankenhäuser und Kliniken anfahren.
Der neue Fahrplan soll der Aufforderung nach einer Einschränkung der Aktivitäten im öffentlichen Raum Rechnung tragen und gleichzeitig gewährleisten, dass all diejenigen noch zügig und pünktlich zur Arbeit kommen, die aktuell zur Bewältigung der Krise gebraucht werden. Zudem sorgt die Angebotsreduktion dafür, dass die rnv auch bei einer Ausweitung der Krise langfristig einen stabilen und verlässlichen Verkehr anbieten kann. Dies wird unter anderem dadurch möglich, dass das Fahrgastaufkommen in den letzten Tagen sehr stark zurückgegangen ist.
Der neue Fahrplan wird auch in den kommenden Tagen fortwährend überprüft und ggf. den weiteren Entwicklungen angepasst.
Die Aushangfahpläne für alle Haltestellen stehen ebenfalls ab Samstag, 21. März, unter www.rnv-online.de/aushangfahrplaene zur Verfügung.
Des weiteren stehen unter www.rnv-online.de/coronavirus aktuelle Liniennetzpläne mit den geänderten Fahrwegen der Busse zur Verfügung.
Für das gesamte Verkehrsgebiet gilt:
Der Fahrplan der Stadt- bzw. Straßenbahnen wird auf einen durchgehenden 20-Minutentakt auf allen Linien, inklusive der Linie 5, umgestellt. Montags bis samstags wird der Betriebsbeginn auf 5 Uhr morgens vorverlegt. Der Betriebsschluss wird vorverlegt auf 22 Uhr. Dies gilt ab Montag, 23. März, für alle Fahrten werk- sowie sonn- und feiertags.
Die Ruftaxilinien im Verkehrsgebiet der rnv, also vor allem in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg, werden ab Freitag, 20. März, bis auf weiteres eingestellt. Dies liegt daran, dass die Taxen in der Region aktuell unter anderem für den Krankentransport, z. B. von Dialysepatienten, benötigt werden.
Die Landesregierung hatte am Dienstag angekündigt, die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung umzusetzen. Danach sind neben der Gastronomie und zahlreichen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen weite Teile des Einzelhandels zu schließen. Die Rechtsverordnung ist nun veröffentlicht. Die Stadt Eppelheim hat diese mit einer neuen Allgemeinverfügung in Teilen ergänzt und verschärft.
Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind alle Einzelhandelsgeschäfte zu schließen mit Ausnahme von: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und dem Großhandel. Auch zahlreiche andere Einrichtungen sind zusätzlich zu schließen, wie z.B. Fitnessstudios und Wettbüros.
Nach der neuen Allgemeinverfügung ist ab sofort auch der Aufenthalt in sämtlichen Gastronomieeinrichtungen untersagt. Lediglich der Lieferdienst von Speisen und Take-Away sind noch erlaubt.
Veranstaltungen und Versammlungen sind durch die Rechtsverordnung des Landes untersagt. Darüber hinaus werden von Seiten der Stadt alle Ansammlungen und sonstige örtlichen Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum verboten.
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2020 03 18 Allgemeinverfügung Coronavirus Stadt Eppelheim.pdf (4,237 MB) | 18.03.2020 | 4,237 MB |
Die Verordnung der Landesregierung finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg unter:
https://stm.badenwuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierungbeschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/
Nachstehend finden Sie eine Ansprache von Bürgermeisterin Patricia Rebmann zur Corona-Lage.
Den textlichen Inhalt finden Sie nochmals darunter zum nachlesen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
täglich erhalten wir neue Meldungen über ein Ansteigen der Infektionen in unserem Land. Diese Infektionsketten müssen unterbrochen werden. Unser Gesundheitssystem ist eines der besten in der Welt. Zu viele Fälle die gleichzeitig auftreten, müssen daher mit vielen, verschiedenen Mitteln verhindert werden. Heute fordere ich Sie daher dazu auf und ich erwarte von Ihnen, alle Empfehlungen und Verordnungen des Bundes, des Landes, des Kreises und Ihrer Kommune zu beachten. Dabei ist es unerheblich, ob der oder die Einzelne eine Maßnahme für sinnvoll, übertrieben, zu lasch oder schlichtweg für unsinnig hält. Ich bitte Sie darum sich mit Ihren Mitmenschen in unserer Stadt solidarisch zu zeigen.
Beachten Sie die Hygienehinweise und reduzieren Kontakte auf das unbedingt Notwendige. Wir lieben unsere Kinder, Eltern, Großeltern und noch viele andere Menschen die wir kennen. Denken Sie daran, dass wir alle geliebte Menschen haben und setzen Sie sich und andere daher keinem unnötigen Risiko aus.
Ein voller Schlossgarten und dutzende Menschen dicht an dicht auch im Freien, ist in dieser Situation verantwortungslos. Daher ist es auch sinnvoll und notwendig alle Spielplätze zu sperren. Ich hoffe allerdings auch auf vernünftiges Handeln aller Bürgerinnen und Bürger. Ich hoffe auf Sie!
Natürlich haben alle Maßnahmen wirtschaftliche Auswirkungen. Ich freue mich darüber, dass die Bundes- und Landesregierungen dies im Blick haben. Natürlich wird es nicht sofort auf alle Fragen eine Antwort geben, aber diese Antworten werden kommen.
Besonders positiv sehe ich das verantwortungsvolle Handeln unserer Vereine und Organisationen. Unsere Seniorenkreise z.B. haben den Ernst der Lage früh akzeptiert und nur auf meine Bitte hin sofort reagiert. Unsere Sportvereine haben sofort das Allgemeinwohl über Freizeitinteressen gestellt. Alle Organisationen in Eppelheim haben frühzeitig reagiert, ebenso unsere Geschäftsleute.
Mit Ideen für die Zeit der Kontaktreduktion halten alle Beteiligten die Versorgung aufrecht. Ein tolles Zeichen in dieser Stadt. Denn es geht auch mal eine Weile anders.
Ihr Rathaus ist zwar für den Publikumsverkehr geschlossen, dennoch sind wir weiter für Ihre Anliegen da. Zu den üblichen Zeiten erreichen Sie uns telefonisch (unter 06221-7940) oder per Mail (unter info@eppelheim.de).
Es haben sich bereits hilfsbereite Menschen bei mir gemeldet. Gerne bringen wir Helfende und Hilfesuchende zusammen. Wir haben daher eine eigene Mailadresse eingerichtet. Sie können unter wirhelfen@eppelheim.de Ihr Gesuch oder Angebot mitteilen. (Es ist auch telefonisch möglich unter 0151/11347830. Gerne auch per WhatsApp - Bitte nutzen Sie diese Zugänge nur für Gesuch oder Angebot.)
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Abfuhr im Rhein-Neckar-Kreis soll dauerhaft aufrecht erhalten werden
Die AVR Kommunal AöR führt ab dem 19.03.2020 ein Drei-Schicht-System zur Abfuhr der Abfälle ein. Abfälle sind ab 5:00 Uhr bereitzustellen.
Oberstes Ziel der AVR Kommunal ist die Aufrechterhaltung der Behälterabfuhr und der Abfuhr von Sperrmüll und Altholz. Um einer Infektionsgefahr des Abfuhrpersonals vorzubeugen, hat sich die AVR entschlossen, ab dem kommenden Donnerstag, 19.03.2020, die Abfuhr der Abfälle in ein Drei-Schicht-System einzuteilen. Die erste Schicht beginnt dann bereits um 05:00 Uhr morgens, sodass die Behälter nicht erst, wie bisher, um 06:00 Uhr am Grundstück bereitstehen müssen, sondern bereits eine Stunde früher.
Die AVR bittet um Verständnis und ist weiterhin telefonisch für ihre Kunden unter den bekannten Telefonnummern erreichbar.
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934
Die Merblätter des Ministerium für Soziales und Integration sowie des Städtetag Baden-Württemberg finden Sie nachstehend zum download:
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R 32434 Anlage 200316-Merkblatt Risikogruppen.pdf (182,6 KB) | 17.03.2020 | 182,6 KB |
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R 32434 Anlage 200316-Merkblatt Risikogruppen.pdf (182,6 KB) | 17.03.2020 | 182,6 KB |
Aus gegebenem Anlass müssen wir leider die nächsten Veranstaltungen im März und April 2020 absagen.
Der HardChor Heidelberg bietet einen Ersatztermin am 05. Juli 2020, an. Der Ersatztermin des „Huub Dutch Duo‘s“ ist der 21. Juni 2020. Diese Karten bleiben bestehen, der Beginn ist jeweils 19.00 Uhr.
Ansonsten werden wir eine Rückzahlung der gebuchten und nicht stattfindenden Veranstaltungen organisieren. Diese Rückzahlung werden wir nach Saisonende veranlassen.
Dazu benötigen wir Ihre Bankverbindung und die erhaltenen Einzelkarten.
Kontakt:
Mail: rudolf-wild-halle@eppelheim.de
Telefon: 06221 794-402
Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir den Schutz der Bürgerinnen und Bürger über alles andere stellen.
Ihr Theaterteam
Die Stadtwerke Heidelberg Bäder schließen aktuell die Bäder in Heidelberg sowie das Gisela-Mierke-Bad in Eppelheim, um der am Wochenende verschärften Situation um den Corona-Virus Rechnung zu tragen und seine weitere Ausbreitung zu erschweren. Dafür bitten sie um Verständnis.
Die Stadtverwaltung Eppelheim trägt ihren Teil zur verantwortungsbewussten Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus bei und schließt daher vorsorglich die Stadtbibliothek Eppelheim für die nächste Zeit.
Absage Veranstaltungen
Die für März bereits geplante Veranstaltung „Der Haber & der Wolf“, die in Kooperation mit dem Eppelheimer Buchladen am Do., 26.03.2020 hätte stattfinden sollen, wird in den September 2020 verschoben.
Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit!
Dauer Schließung Stadtbibliothek
In der Zeit von Dienstag, 17.03. bis einschließlich Sonntag, 19.04.2020 kann keine Ausleihe von Medien vor Ort in der Bibliothek stattfinden.
Die Mitarbeiterinnen der Bibliothek sind trotzdem täglich zw. 8 und 16 Uhr (Mo-Fr) telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Medienverlängerungen können Sie am Telefon (06221-76 62 90) oder per E-Mail (stadtbibliothek@eppelheim.de) tätigen.
Abgabefällige Medien können über den Briefkasten der Bibliothek zurückgegeben werden.
Das Team der Stadtbibliothek wünscht Ihnen allen Gesundheit und guten Mut und Zuversicht für die nächste Zeit.
ab Dienstag, 17. März 2020 bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020.
Um einer Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, findet an allen Unterrichtsstätten der Musikschule Bezirk Schwetzingen e.V. (Schwetzingen, Eppelheim, Ketsch, Oftersheim, Plankstadt) bis einschließlich 19. April 2020 kein Unterricht statt.
Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind ab sofort wie folgt:
Montag Nachmittag 15.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch Vormittag 09.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag 15.00 – 17.00 Uhr
Mit dem Gesundheitsamt und Katastrophenschutz gehört das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zu den schützenswerten Einrichtungen, die im Pandemiefall funktionieren müssen. Deshalb bittet die Kreisbehörde alle Bürgerinnen und Bürger
ab sofort von persönlichen Vorsprachen abzusehen bzw. dies auf unaufschiebbare Angelegenheiten zu beschränken. Rücksprachen und Gesprächstermine sollen bis auf Weiteres telefonisch wahrgenommen und gegebenenfalls erforderliche
Unterlagen auf postalischem Weg eingereicht werden. Ob zur Klärung bestimmter Angelegenheiten das persönliche Erscheinen tatsächlich notwendig ist, soll zuerst telefonisch oder per E-Mail abgeklärt werden. „Diese Vorsichtsmaßnahme
dient dem Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie unseren Mitarbeitenden gleichermaßen“, so Landrat Stefan Dallinger.
Aus diesem Grund wird der öffentliche Zugang zu allen Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes stark eingeschränkt. Im Haupthaus in der Kurfürsten-Anlage 38 - 40 wird an der Information ein temporäres Service-Center eingerichtet, in
dem dringliche, unaufschiebbare Angelegenheiten oder Termine wahrgenommen werden können. Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden des Kreises stehen zu den bekannten Öffnungszeiten den Kundinnen und Kunden eingeschränkt zur Verfügung - diese werden gebeten, im Vorfeld zu prüfen, ob die Angelegenheit bzw. der Termin so dringend ist, dass er nicht verschoben werden kann.
"Diese Einschränkung des Publikumsverkehrs ist eine Vorsichtsmaßnahme, die dazu beitragen soll, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten zu verlangsamen", erklärt Landrat
Stefan Dallinger diese Schutz- und Vorsorgemaßnahmen seiner Behörde.
Die Stadtverwaltung Eppelheim informiert darüber, dass entsprechend den Vorgaben der Landesregierung alle Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Eppelheim ab kommenden Dienstag, 17.03.2020 bis 19.04.2020 (Ende der Osterferien) geschlossen sein werden.
Die Entscheidung, die Schulen und Kindertageseinrichtungen erst ab Dienstag zu schließen, wurde getroffen, um einen einigermaßen geordneten Übergang in die unterrichts- bzw. betriebsfreie Zeit zu ermöglichen.
Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für Kinder ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere:
- Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten),
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
- Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie
- Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Diese Notfallbetreuung erfolgt nur, wenn keine Erkältungssymptome bei Eltern und Kindern vorliegen und kein Aufenthalt in einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen erfolgt ist.
Um den Bedarf zu ermitteln, wird am kommenden Montag, den 16. März 2020 wenn Sie Ihr Kind in der Einrichtung abgeben ein Anmeldebogen an diejenigen Eltern ausgegeben, die meinen unter diese Kriterien zu fallen und eine Notfallbetreuung benötigen. Dieser Anmeldebogen ist entweder sofort ausgefüllt bei der Einrichtungsleitung oder bis spätestens 10 Uhr an der Rathauspforte abzugeben.
Im Rathaus erfolgt die zentrale Auswertung. Diejenigen Eltern, die in eine Notfallbetreuung aufgenommen werden, werden von der Betreuungseinrichtung, alle anderen Eltern vom Rathaus benachrichtigt.
Weitere Informationen finden Sie in nachstehendem Schreiben des MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT:
Sowie unter folgendem Link: https://static.kultus-bw.de/corona.html
Informationen finden Sie in nachstehendem Schreiben des MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT:
Liebe Eppelheimerinnen und Eppelheimer,
wir denken an Ihre Gesundheit und möchten in der gegenwärtigen Situation verantwortungsvoll handeln. Eine Lenkungsgruppe wurde im Rathaus bereits gebildet und wird kontinuierlich notwendige Maßnahmen besprechen und die Entwicklung der Sachlage sehr aufmerksam beobachten.
„Eine verbindliche Vorgabe, dass Veranstaltungen ab etwa 1000 Personen nicht stattfinden dürfen, wird sehr wahrscheinlich bald ausgegeben werden“, ist Bürgermeisterin Patricia Rebmann überzeugt. Sie bittet daher “derzeit keine größeren Veranstaltungen durchzuführen, da eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann“.
Aufgrund dieser aktuellen Lage, bittet die Stadt Eppelheim alle Bürgerinnen und Bürger, soweit dies möglich ist, von persönlichen Vorsprachen abzusehen.
Ob Sie wirklich persönlich erscheinen müssen, können Sie telefonisch oder per Mail abklären.
Für Angelegenheiten im Bürgeramt/Gewerbeamt benutzen Sie bitte die Rufnummern 06221-794-120 oder 06221-794-124 oder senden eine Mail an buergeramt@eppelheim.de.
Für allgemeine Anfragen nutzen Sie wie üblich die Rufnummer 06221-794-0 oder senden eine Mail an info@eppelheim.de.
„Ich möchte die Bevölkerung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Eppelheim sensibilisieren und dadurch vor einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bewahren. Die Beachtung der einfachen Hygieneregeln, hilft uns allen bei der Vorbeugung. Details dazu finden Sie auf dieser Seite, begründet Bürgermeisterin Patricia Rebmann diese Maßnahmen.
Das Gesundheitsamt Heidelberg hat ein Infotelefon zum Coronavirus (Covid 19) geschaltet.
Das Infotelefon ist unter der Rufnummer 06221/522-1881 für Bürgerinnen und Bürger täglich (auch am Wochenende) von 07:30 Uhr bis 19:00 Uhr erreichbar.
Zudem hat der Rhein Neckar Kreis weitere Informationen zum Coronavirus auf seiner Homepage:
https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/coronavirus+-+faq.html
Hier erhalten Sie Informationen zum Coronavirus in leichter, verständlicher Sprache:
Ministerium für Soziales und Integration (SM)
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/
Eine FAQ-Liste zu SARS-CoV-2/COVID-19 wird angeboten von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und ist zu finden unter
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Robert Koch Institut ( www.rki.de)
• COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2): Risikogebiete:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
• Hilfestellung für den ÖGD zum Umgang mit Einreisenden aus Risikogebieten im Kontext des COVID-19-Ausbruchs:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Einreise_aus_RG.html
• Information für Reisende in verschiedenen Sprachen (dt., en., it.):
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Poster_Information_Reisende_italien.pdf?__blob=publicationFile
Auswärtiges Amt ( www.auswaertiges-amt.de)
• Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise Italien:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/italien-node/italiensicherheit/211322