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Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Die Briefwahlunterlagen können im Rathaus der Stadt Eppelheim während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 12 Uhr; dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr) persönlich beantragt und abgeholt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. 

Bei persönlicher Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung vorlegen und auf Verlangen den Personalausweis vorzeigen. Wird die Wahlbenachrichtigung nicht mitgebracht, muss sich der Wähler anhand des Personalausweises legitimieren. 

Abholung der Briefwahlunterlagen für eine andere Person: Die Briefwahlunterlagen dürfen nur an eine andere Person als den Antragsteller (zum Beispiel Familienangehörige, Freunde usw.) herausgegeben werden, wenn der Abholende eine von dem Antragsteller ausgestellte schriftliche Empfangsvollmacht vorlegt, aus welcher hervorgeht, dass der Wahlberechtigte die beauftragte Person zur Entgegennahme seiner Briefwahlunterlagen bevollmächtigt. Es ist ferner der Name, Vorname, das Geburtsdatum und die Adresse des Bevollmächtigten anzugeben. Die Empfangsvollmacht muss abschließend von dem Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Für die Vollmacht kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.

Gleiches gilt, wenn ein Dritter für den Wahlberechtigten die Erteilung von Briefwahlunterlagen beantragen soll (zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalt usw.). Der Dritte muss hierzu seitens des Wahlberechtigten schriftlich bevollmächtigt worden sein. Die Vorlage der Wahlberechtigung alleine genügt hierfür nicht. Aus der schriftlichen Vollmacht muss hervorgehen, dass der Wahlberechtigte die beauftragte Person zur Beantragung von Briefwahlunterlagen und zu Entgegennahme derselben bevollmächtigt, zudem muss die Vollmacht auch hier den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Adresse des Bevollmächtigten und die Unterschrift des Wahlberechtigten enthalten. Für die Vollmacht kann auch hier der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.

Eine Antragstellung ist auch schriftlich oder per Telefax möglich. Für die Beantragung können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben. Sofern Sie den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung nicht nutzen möchten, können Sie für die Anforderung der Briefwahlunterlagen auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthalten muss: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse zugeschickt werden sollen, auch die Versandadresse sowie die Unterschrift des Antragstellers.

Die Wahlbenachrichtigung bzw. das Antragsschreiben bitte ausreichend frankieren und an die Stadt Eppelheim, Wahldienststelle, Schulstraße 2, 69214 Eppelheim senden oder in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen; bei einer Übermittlung per Telefax den Antrag an die Nummer 06221/794-129 richten. Ihren Antrag können Sie auch per E-Mail an: buergeramt@eppelheim.de senden, wobei auch hier die gleichen Angaben wie bei der schriftlichen Antragstellung benötigt werden, zusätzlich ist noch zur Identifikation die Wählernummer anzugeben. 

Daneben besteht die Möglichkeit, die Erteilung eines Wahlscheins online auf unserer Homepage unter dem Link https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08226018 zu beantragen. Für den digitalen Antrag benötigen Sie die Daten der Wahlbenachrichtigung. 

Die Briefwahlunterlagen können Sie aber auch mit Hilfe des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes per Smartphone beantragen. Wenn Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone einscannen, gelangen Sie direkt zum Internetwahlscheinantrag. Sie müssen dann nur noch zur Identifikation Ihr Geburtsdatum und ggfs. eine abweichende Versandadresse eintragen.

Antragsfrist: Die Briefwahlunterlagen können bei der Wahldienststelle der Stadt Eppelheim (EG), Schulstraße 2, 69214 Eppelheim, bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr persönlich beantragt und abgeholt werden. Die Wahldienststelle ist am Freitag, 7. Juni 2024, von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Schriftliche Anträge, Anträge per Telefax, per E-Mail und per Internetwahlschein sind so rechtzeitig zu stellen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können.

Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen
1. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er noch bis Samstag, 8. Juni 2024, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Wahldienststelle der Stadt Eppelheim, Zimmer 19 (EG), Schulstraße 2, 69214 Eppelheim, die Erteilung eines neuen Wahlscheins persönlich beantragen und abholen.

2. Sofern es einem Wahlberechtigten aufgrund einer nachweislich plötzlichen Erkrankung nicht möglich ist oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, das Wahllokal aufzusuchen, können die Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 8. Juni 2024, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Wahltag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr bei der Wahldienststelle der Stadt Eppelheim Zimmer 19 (EG), Schulstraße 2, 69214 Eppelheim beantragt und abgeholt werden. Hierzu muss die Person, welche die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) und eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vorlegen. Der Wahlberechtigte muss zudem angeben, ob der Empfänger zur Beantragung eines Wahlscheins oder zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen bevollmächtigt wird. Das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann genutzt werden. Auskünfte zu den Einzelheiten erhalten Sie am 8. Juni 2024 sowie am Wahltag zu den o.a. Zeiten unter der Telefonnummer 06221/794-123. Gleiches gilt für nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die erst am Samstag vor dem Wahltag oder am Wahlsonntag die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllen. 

Rücksendung der roten und gelben Wahlbriefe 
Der rote Wahlbrief für die Europawahl sowie der gelbe Wahlbrief für die Kommunalwahlen muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahldienststelle spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr eingehen (Rathausbriefkasten). Später zugestellte Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übersendung per Post wird empfohlen, den oder die Wahlbrief(e) spätestens am Donnerstag, 6. Juni 2024, bei entfernt liegenden Orten noch früher abzuschicken, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland muss mit einer längeren Beförderungsdauer gerechnet werden. Der bzw. die Wahlbrief(e) sollte(n) möglichst frühzeitig am Schalter eines Postamtes eingeliefert und per Luftpost befördert werden. Der bzw. die Wahlbrief(e) ist/sind als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen.