Urkunden


Grundsätzlich werden die Personenstandsregister am Ort des Ereignisses geführt. Von diesem Standesamt erhalten Sie dann auch die gewünschten Urkunden.

Eine Heiratsurkunde erhalten Sie beispielsweise bei dem Standesamt, bei dem Ihre Eheschließung stattgefunden hat.

Urkunden können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Bei einer persönlichen Beantragung im Standesamt bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Beantragen Sie die Urkunden schriftlich, benötigen wir die genauen Angaben über Ihren Namen, Adresse, sowie Datum und Ort des zu beurkundenden Ereignisses. Außerdem ist Ihre persönliche Unterschrift notwendig.

Bitte geben Sie immer den Zweck Ihrer Bestellung an. Die Urkunden enthalten sensible, persönliche Daten, die strengen Datenschutzbestimmungen unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden kann daher nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartner/ -innen, Vorfahren oder Abkömmlingen.

Alle anderen Personen müssen nachweisen, dass die ein rechtliches Interesse an der Auskunft haben. Ahnenforschung begründet beispielsweise kein rechtliches Interesse!

Bei Geschwistern reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus.

Ihre Ansprechpartner im Rathaus:

Frau Monika Hönig
Standesbeamtin
Telefon 06221 794113
Fax 06221 794163
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr  
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr  
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr  

oder nach telefonischer Vereinbarung

Gebäude Rathaus
Raum 10
Aufgaben

Standesamt/Rentenangelegenheiten

Frau Monika Hönig
Standesbeamtin
Telefon 06221 794113
Fax 06221 794163
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